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Verbraucherinfo

energy2day: Bekannte Probleme & Kritik

energy2day ist ein bundesweit tätiger Strom- und Gasanbieter aus Gräfelfing bei München. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu energy2day sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): Energy2day GmbH.

Verfahren und Kritikpunkte (1)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 05.06.2024StromStatus: Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale; Revision nicht zugelassen

    OLG Bamberg: Preiserhöhungsschreiben und verspätete Verbrauchsabrechnung

    Auf Klage der Verbraucherzentrale Thüringen verurteilte das Oberlandesgericht Bamberg die Energy2day GmbH, es zu unterlassen, in Preiserhöhungsschreiben die Preisbestandteile und ihre Änderungen nicht direkt gegenüberzustellen und Verbrauchsabrechnungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erteilen (Az. 3 UKl 3/23 e).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit energy2day? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.