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Energie-Ratgeber · Gas

Heizkosten sparen mit der Gasheizung: Die besten Tipps

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Heizen macht in vielen Haushalten den größten Teil der Energiekosten aus. Schon kleine Änderungen beim Heizen und Lüften senken den Gasverbrauch spürbar. Wer zusätzlich Technik und Tarif prüft, spart oft noch mehr.

Raumtemperatur: Jedes Grad zählt

Als Faustregel gilt: Jedes Grad weniger Raumtemperatur spart etwa sechs Prozent Heizenergie. Für Wohnräume sind rund 20 °C ein guter Richtwert. In Küche und Schlafzimmer genügt es meist etwas kühler, in der Küche heizen Herd und Geräte zusätzlich mit.

Bei vielen Thermostatköpfen entspricht Stufe 3 etwa 20 °C. Die Stufen stellen eine Zieltemperatur ein, nicht die Geschwindigkeit: Auf Stufe 5 wird der Raum nicht schneller warm, sondern nur wärmer. Lassen Sie Räume aber nicht völlig auskühlen. Kalte Wände begünstigen Feuchtigkeit und Schimmel.

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Richtig lüften

Stoßlüften ist besser als ein dauerhaft gekipptes Fenster. Öffnen Sie mehrmals am Tag die Fenster für einige Minuten weit, am besten gegenüberliegende gleichzeitig. Drehen Sie die Heizkörper währenddessen herunter. Ein gekipptes Fenster tauscht die Luft nur langsam aus, kühlt aber Wände und Fensterlaibung aus. Das kostet Energie und erhöht das Risiko für Schimmel.

Heizkörper frei halten und Wärme im Raum halten

  • Stellen Sie keine Möbel vor die Heizkörper und vermeiden Sie lange Vorhänge oder Verkleidungen davor. Sie stauen die Wärme.
  • Entlüften Sie Heizkörper, wenn sie gluckern oder oben kalt bleiben. Prüfen Sie danach den Druck der Heizungsanlage oder lassen Sie ihn prüfen.
  • Schließen Sie nachts Rollläden und Vorhänge, das hält Wärme im Raum.
  • Halten Sie Türen zu kühleren Räumen geschlossen.
  • Programmierbare Thermostate senken die Temperatur automatisch, wenn Sie schlafen oder nicht zu Hause sind.

Technik: Heizungs-Check und hydraulischer Abgleich

Eine gut eingestellte Heizung arbeitet sparsamer. Beim Heizungs-Check prüft ein Fachbetrieb, ob die Anlage richtig eingestellt ist, etwa Vorlauftemperatur und Heizzeiten. Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass jeder Heizkörper die Wassermenge bekommt, die er braucht. Dann werden alle Räume gleichmäßig warm, ohne dass die Anlage unnötig viel leisten muss. Eine alte, ungeregelte Heizungspumpe lässt sich durch eine moderne Hocheffizienzpumpe ersetzen, die deutlich weniger Strom braucht.

Warmwasser: weniger verbrauchen

Wird Ihr Warmwasser mit Gas erwärmt, lässt sich auch hier sparen. Ein Sparduschkopf senkt die Wassermenge, ohne dass das Duschen unangenehm wird. Kürzer duschen und das Wasser beim Einseifen abstellen hilft zusätzlich. Stellen Sie die Warmwassertemperatur nicht unnötig hoch ein. Bei einem zentralen Warmwasserspeicher sollte sie aus hygienischen Gründen aber auch nicht zu niedrig sein – fragen Sie im Zweifel Ihren Fachbetrieb.

Mieter oder Eigentümer: Was Sie selbst tun können

Als Mieter beeinflussen Sie vor allem Ihr Verhalten: Temperatur, Lüften und freie Heizkörper. Gluckernde Heizkörper, ungleich warme Räume oder eine veraltete Anlage melden Sie Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung. Hat Ihr Haus eine Zentralheizung, haben Sie meist keinen eigenen Gasvertrag; die Kosten kommen über die Heizkostenabrechnung. Mit einer eigenen Gasetagenheizung schließen Sie den Vertrag dagegen selbst ab.

Als Eigentümer entscheiden Sie zusätzlich über Heizungs-Check, hydraulischen Abgleich, Pumpentausch oder Dämmung. Lassen Sie sich vorher von einem Fachbetrieb oder einer unabhängigen Energieberatung beraten.

Der Tarif: oft unterschätzt

Wer einen eigenen Gasvertrag hat, sollte den Preis regelmäßig prüfen. Gerade die Grundversorgung ist häufig teurer als andere Tarife. Vergleichen Sie Angebote im Gasvergleich. Wie Sie danach Ihren monatlichen Abschlag an den gesunkenen Verbrauch anpassen, lesen Sie unter Gasabschlag richtig einstellen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.