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Energie-Ratgeber · Solarmodule

Garantie bei Solarmodulen: Produktgarantie, Leistungsgarantie und Ihre Rechte

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026 1 Min. Lesezeit

Bei Solarmodulen gibt es gleich mehrere Zusagen rund um Haltbarkeit und Leistung – und sie bedeuten nicht dasselbe. Wer die Unterschiede kennt, kann im Schadensfall gezielt reagieren.

Produktgarantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler

Die Produktgarantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler des Moduls ab, zum Beispiel defektes Glas oder undichte Anschlussdosen. Die Länge ist je nach Hersteller sehr unterschiedlich und ein wichtiges Qualitätssignal. Wichtig: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers – sie kommt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

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Leistungsgarantie gegen zu starke Alterung

Solarmodule verlieren über die Jahre etwas Leistung (Degradation). Die Leistungsgarantie sichert zu, dass das Modul nach einer bestimmten Zahl von Jahren noch einen Mindestanteil seiner Anfangsleistung bringt. Fällt die Leistung schneller als zugesagt, greift die Garantie. Für den Nachweis sind dokumentierte Ertrags- oder Messdaten hilfreich.

Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer

Unabhängig von jeder Herstellergarantie haben Sie als Verbraucher gegenüber dem Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung. Ist ein Modul schon bei Lieferung mangelhaft, können Sie Nacherfüllung verlangen – in der Regel Austausch oder Reparatur. Garantie (Hersteller) und Gewährleistung (Verkäufer) bestehen nebeneinander.

Im Garantiefall richtig vorgehen

Melden Sie den Mangel schriftlich mit Rechnung, Seriennummern und Fotos bzw. Messwerten – beim Händler oder Installateur (Gewährleistung) und beim Hersteller (Garantie). Setzen Sie eine Frist. Hersteller-Kurzprofile und eine Beschwerde-Möglichkeit mit Musterbriefen finden Sie auf unseren Hersteller-Seiten; Erfahrungen anderer teilen Sie im Forum: Solarmodule. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.