Der monatliche Abschlag für Gas sollte möglichst genau zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen. Ist er zu hoch, leihen Sie Ihrem Versorger Geld. Ist er zu niedrig, droht mit der Jahresabrechnung eine hohe Nachzahlung.
Was der Abschlag ist
Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung auf Ihre Gaskosten. Der Versorger berechnet ihn in der Regel aus Ihrem Verbrauch im Vorjahr und den aktuellen Preisen. In der Jahresabrechnung wird dann abgerechnet: Die Kosten für Ihren tatsächlichen Verbrauch werden mit der Summe der gezahlten Abschläge verglichen. Daraus ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung – und meist ein neuer Abschlag.
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Zu hoch oder zu niedrig: beides hat Nachteile
Ein zu hoher Abschlag ist wie ein zinsloser Kredit an Ihren Versorger. Sie bekommen das Geld zwar zurück, aber erst mit der Abrechnung. Ein zu niedriger Abschlag schont zunächst das Konto, führt aber zu einer Nachzahlung, oft verbunden mit einem höheren neuen Abschlag. Beides lässt sich vermeiden, wenn der Abschlag zum Verbrauch passt.
Wann Sie den Abschlag anpassen sollten
- Der Gaspreis hat sich geändert, nach oben oder nach unten.
- Sie haben eine neue Heizung, das Haus wurde gedämmt oder es gibt neue Fenster.
- Im Haushalt leben mehr oder weniger Personen als im Vorjahr.
- Ihr Heizverhalten hat sich deutlich verändert, etwa durch Arbeit im Homeoffice oder bewusstes Sparen.
Den Verbrauch selbst im Blick behalten
Lesen Sie Ihren Gaszähler einmal im Monat ab und notieren Sie Datum und Stand. Der Zähler misst Kubikmeter. Auf der Rechnung werden sie mit Brennwert und Zustandszahl in Kilowattstunden umgerechnet – beide Werte stehen auf Ihrer letzten Abrechnung. So können Sie Ihren Verbrauch hochrechnen und mit dem Vorjahr vergleichen.
Beachten Sie dabei die Jahreszeiten: Im Winter verbrauchen Sie für die Heizung deutlich mehr als im Sommer. Vergleichen Sie deshalb am besten dieselben Monate mit dem Vorjahr, statt einen einzelnen Sommermonat auf das ganze Jahr hochzurechnen.
So passen Sie den Abschlag an
Viele Anbieter ermöglichen die Änderung direkt im Kundenportal oder in der App. Sonst genügt eine kurze schriftliche Nachricht mit Kundennummer, aktuellem Zählerstand und dem gewünschten Betrag. Begründen Sie Ihren Wunsch, zum Beispiel mit Ihren Zählerständen oder einer neuen Heizung. Einen unrealistisch niedrigen Abschlag kann der Versorger ablehnen. In der Grundversorgung muss er es aber angemessen berücksichtigen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr Verbrauch deutlich geringer ist.
Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, muss der Versorger es zeitnah auszahlen oder vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnen.
Wenn der Versorger den Abschlag erhöht
Eine Erhöhung ist nachvollziehbar, wenn die Preise gestiegen sind oder Ihr Verbrauch zugenommen hat. Erscheint sie Ihnen unbegründet, verlangen Sie eine Begründung und eine nachvollziehbare Berechnung. Widersprechen Sie schriftlich und legen Sie Ihre Zählerstände bei. Stellen Sie die Zahlungen aber nicht einfach ein, denn das kann zu Mahnungen führen.
Hilft das nicht weiter, können Sie sich beschweren: Kontaktwege finden Sie unter Beschwerde-Hotlines, Musterbriefe auf den Anbieterseiten. Erfahrungen anderer Kunden lesen Sie im Forum im Bereich Energie. Steigt der Abschlag wegen einer Preiserhöhung, lohnt ein Blick in den Gasvergleich und in unseren Artikel zu Ihren Rechten bei einer Gaspreiserhöhung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.