Die Grundversorgung garantiert Haushaltskunden die Belieferung mit Strom und – wo ein Gasnetz vorhanden ist – mit Gas zu allgemein veröffentlichten Bedingungen und Preisen. Zuständig ist der Grundversorger, also der Versorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Wer ist Grundversorger?
Welches Unternehmen Grundversorger ist, wird alle drei Jahre neu festgestellt. Maßgeblich ist, wer im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden hat. Häufig sind das die örtlichen Stadtwerke oder ein großer regionaler Versorger. Der Grundversorger muss grundsätzlich jeden Haushaltskunden zu seinen veröffentlichten Bedingungen beliefern.
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Wie kommen Sie in die Grundversorgung?
Oft ganz automatisch: Wer in eine Wohnung zieht und Strom oder Gas nutzt, ohne einen eigenen Vertrag abzuschließen, wird in der Regel vom Grundversorger beliefert. Auch wer nie den Anbieter gewechselt hat, ist häufig noch im Grundversorgungstarif. Davon zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung, die greift, wenn ein bestehendes Lieferverhältnis unerwartet endet.
Ihre Rechte in der Grundversorgung
- Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Preisänderungen muss der Versorger mindestens sechs Wochen vorher brieflich mitteilen.
- Bei einer Preisänderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
- Eine Sperre ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.
Lohnt sich ein Wechsel?
Die Grundversorgung bietet Sicherheit und kurze Fristen, ist aber oft teurer als andere Tarife desselben oder eines anderen Anbieters. Ein Vergleich lohnt sich deshalb fast immer. Dank der kurzen Kündigungsfrist ist der Anbieterwechsel aus der Grundversorgung besonders einfach.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.