und bis zu 850 € im Jahr sparen
Ein großer Teil der Haushalte in Deutschland bezieht Strom noch immer über die Grundversorgung des örtlichen Versorgers – meist der teuerste Weg. Wer nie aktiv einen Tarif gewählt hat oder nach einem Umzug einfach Strom bezieht, landet automatisch dort. Alternative Anbieter liefern denselben Strom aus demselben Netz, oft aber zu deutlich niedrigeren Arbeits- und Grundpreisen.
Auch wer schon einmal gewechselt hat, sollte seinen Tarif regelmäßig prüfen: Nach Ablauf der Erstlaufzeit und einer eventuellen Preisgarantie steigen die Preise bei vielen Anbietern, Neukundenboni fallen weg. Ein kurzer Vergleich einmal im Jahr – etwa wenn die Jahresabrechnung kommt – sorgt dafür, dass Sie nicht dauerhaft zu viel bezahlen.
Mit dem Vergleichsrechner oben auf dieser Seite sehen Sie in wenigen Sekunden, welche Stromtarife an Ihrem Wohnort verfügbar sind und was sie kosten:
Für den reinen Preisvergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Wenn Sie den Wechsel direkt beauftragen möchten, halten Sie zusätzlich bereit:
| Haushaltsgröße | Typischer Jahresverbrauch |
|---|---|
| 1 Person | rund 1.500 kWh |
| 2 Personen | rund 2.500 kWh |
| 3 Personen | rund 3.500 kWh |
| 4 Personen | rund 4.250 kWh |
Richtwerte für Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung. Mit Durchlauferhitzer, Wärmepumpe oder E-Auto liegt der Verbrauch deutlich höher.
Der günstigste Preis im ersten Jahr ist nicht immer das beste Angebot. Achten Sie auf diese Punkte:
Der Standardtarif des Versorgers mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Er ist oft teuer, dafür jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar – ein schneller Wechsel ist also immer möglich.
Alle Tarife außerhalb der Grundversorgung. Hier finden Sie in der Regel die günstigsten Preise, häufig mit Preisgarantie und Neukundenbonus.
Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Wasser. Ökostromtarife kosten heute oft nicht mehr als konventionelle Tarife.
Der Preis folgt stündlich der Strombörse. Mit einem Smart Meter und flexiblem Verbrauch – etwa beim Laden eines E-Autos oder mit einer Wärmepumpe – lässt sich so zusätzlich sparen.
Für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen gibt es spezielle Tarife mit eigenem Zähler. Gewerbekunden erhalten eigene Gewerbestrom-Angebote.
Bevor Sie wechseln, sollten Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags kennen. Sie steht in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Jahresabrechnung. Wenn Sie über uns wechseln, übernehmen wir die Kündigung fristgerecht für Sie.
Erhöht Ihr Anbieter die Preise oder ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können ohne Einhaltung der regulären Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Der Versorger muss Sie rechtzeitig vorher informieren.
Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt für einen neuen Stromtarif. Melden Sie den Strom an der neuen Adresse rechtzeitig an – sonst rutschen Sie automatisch in die teure Grundversorgung. Den alten Vertrag können Sie bei einem Umzug in der Regel mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände, am besten mit Foto.
Beim Anbieterwechsel fließt der Strom ohne Unterbrechung weiter. Sollte ein neuer Anbieter einmal nicht liefern können, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG). Der eigentliche Wechsel geht heute deutlich schneller als früher – seit Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Nein. Vergleich und Wechselservice sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Nein. Die Versorgung ist gesetzlich gesichert. Selbst wenn ein Anbieter ausfällt, liefert der Grundversorger weiter.
Mindestens einmal im Jahr – am besten, wenn die Jahresabrechnung kommt oder die Preisgarantie endet.
Widersprechen Sie schriftlich beim Versorger und nennen Sie Kunden- und Zählernummer. Versorger müssen Beschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten. Hilft das nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Unser Beschwerde-Bereich hilft Ihnen dabei.
Nein. Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber und bleibt, wo er ist. Sie teilen dem neuen Anbieter nur die Zählernummer mit.
Geben Sie Ihren Jahresverbrauch, den Arbeits- und Grundpreis aus Ihrem Vertrag und Ihren monatlichen Abschlag ein.
Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich ist Ihre Jahresabrechnung; unterjährige Preisänderungen sind nicht berücksichtigt.
Ihr Versorger erhöht die Preise? Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 EnWG).
Keine Rechtsberatung. Fristen hängen vom Vertrag ab – kündigen Sie im Zweifel sofort und fristwahrend; Beratung bei der Verbraucherzentrale.
Viele Stromtarife wirken nur im ersten Jahr günstig – wegen einmaliger Neukunden- oder Sofortboni. Rechnen Sie aus, was Sie ab dem 2. Jahr wirklich zahlen, wenn der Bonus wegfällt.
Orientierung ohne Gewähr. Boni werden einmalig im ersten Vertragsjahr gutgeschrieben; Preisgarantie, Laufzeit und Preisänderungen beachten.
Kostenlose Schlichtung, wenn der Versorger Ihre Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen löst.
Allgemeine Auskünfte zu Ihren Rechten als Strom- und Gaskunde.
Ärger mit Abrechnung, Preiserhöhung oder Kündigung? Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen günstigere Alternativen.
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