Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zu Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt. Er richtet sich nicht nach der Behandlung, die Sie tatsächlich wählen, sondern nach Ihrem Befund – also danach, welche Zähne fehlen oder geschädigt sind.
Wie hoch ist der Festzuschuss?
Grundlage ist die Regelversorgung: Für jeden Befund legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Standardbehandlung fest. Die Krankenkasse übernimmt davon 60 Prozent. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 Prozent (fünf Jahre) beziehungsweise 75 Prozent (zehn Jahre).
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Warum bleibt trotzdem ein Eigenanteil?
Der Festzuschuss deckt nur einen Teil der Regelversorgung – den Rest zahlen Sie selbst. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Lösung, etwa Vollkeramik statt Metall oder ein Zahnimplantat statt einer Brücke, bleibt der Zuschuss gleich hoch und Ihr Eigenanteil beim Zahnersatz wächst. Gerade diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung.
Wann wird der Festzuschuss festgelegt?
Vor der Behandlung erstellt die Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Die Krankenkasse prüft ihn und bewilligt darauf den Festzuschuss. Wer wenig verdient, kann über die Härtefallregelung einen erhöhten Zuschuss bis zu den vollen Kosten der Regelversorgung erhalten.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.