Der Abschlag ist die regelmäßige, meist monatliche Vorauszahlung auf Ihre Strom- oder Gaskosten. Der Versorger schätzt dafür Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch und verteilt die erwarteten Kosten auf gleich große Raten. Mit der Jahresabrechnung wird dann abgerechnet, was Sie tatsächlich verbraucht haben.
Wie wird der Abschlag berechnet?
Grundlage ist in der Regel Ihr Verbrauch im vergangenen Abrechnungszeitraum, bei Neukunden eine Schätzung oder Ihre eigene Angabe. Dazu kommen die aktuellen Preise. Ändern sich die Preise, kann der Versorger den Abschlag entsprechend anpassen.
In der Grundversorgung gilt: Machen Sie glaubhaft, dass Sie deutlich weniger verbrauchen werden – zum Beispiel, weil eine Person ausgezogen ist oder Sie ein altes Gerät ersetzt haben –, muss das angemessen berücksichtigt werden. Auch bei anderen Verträgen lassen sich Abschläge meist im Kundenportal oder per Nachricht ändern.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Zu hoch oder zu niedrig?
Ein zu niedriger Abschlag führt am Ende des Abrechnungszeitraums zu einer Nachzahlung, ein zu hoher bindet unnötig Geld. Ein Guthaben muss der Versorger zeitnah auszahlen oder vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnen – mehr dazu unter Nachzahlung und Guthaben.
Tipp: Notieren Sie alle paar Monate Ihren Zählerstand. So erkennen Sie früh, ob der Abschlag zu Ihrem Verbrauch passt.
Was ist ein Sonderabschlag?
Manche Versorger verlangen zusätzlich zu den regulären Raten eine einmalige Sonderzahlung, etwa nach stark gestiegenen Preisen. Prüfen Sie in diesem Fall, ob Ihr Vertrag eine solche Zahlung vorsieht und ob die Höhe nachvollziehbar begründet ist. Im Zweifel fragen Sie schriftlich nach. Weitere Tipps finden Sie im Ratgeber zum Gasabschlag.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.