Kündigt Ihr Gasversorger höhere Preise an, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Der Versorger muss rechtzeitig informieren, und Sie können den Vertrag in der Regel ohne Frist kündigen. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie vorgehen.
Wann der Versorger Sie informieren muss
Als Haushaltskunde muss Ihnen eine Preiserhöhung mindestens einen Monat vor Wirksamwerden mitgeteilt werden. In der Grundversorgung gilt eine längere Frist: Hier muss die Mitteilung mindestens sechs Wochen vorher erfolgen. Die Mitteilung muss klar und verständlich sein und Anlass sowie Umfang der Änderung nennen. Prüfen Sie deshalb, ob Sie nachvollziehen können, warum und um wie viel der Preis steigt.
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Ihr Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die neuen Preise gelten sollen. Das gilt auch, wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde. Kündigen Sie schriftlich und berufen Sie sich ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung. Einen Musterbrief für die Sonderkündigung finden Sie auf den Anbieterseiten.
Wichtig: Das Gas wird nicht abgestellt, auch wenn der neue Vertrag nicht pünktlich beginnt. Dann beliefert Sie übergangsweise der örtliche Grundversorger. Besser ist es aber, den neuen Vertrag rechtzeitig abzuschließen.
Darf der Versorger überhaupt erhöhen?
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn Ihr Vertrag sie erlaubt. In der Grundversorgung ist das gesetzlich geregelt, bei anderen Verträgen steht es in den Vertragsbedingungen. Eine Preisgarantie schützt Sie für die vereinbarte Zeit:
- volle Preisgarantie: Der Preis bleibt in der Garantiezeit weitgehend stabil.
- eingeschränkte Preisgarantie: Sie gilt meist nur für den Teil, den der Anbieter selbst bestimmt. Steuern und Abgaben sind in der Regel ausgenommen und dürfen weitergegeben werden.
Haben Sie Zweifel, ob eine Erhöhung zulässig ist, etwa weil Sie eine Preisgarantie haben, widersprechen Sie schriftlich. Unterstützung bieten auch die Verbraucherzentralen.
Warum die Preise steigen
Gründe für Erhöhungen sind zum Beispiel höhere Kosten für die Beschaffung von Gas, steigende Netzentgelte oder ein höherer CO₂-Preis. Der CO₂-Preis auf Erdgas steigt schrittweise, und die Versorger geben ihn über den Gaspreis weiter. Auch Änderungen bei Steuern und Umlagen wirken sich auf den Preis aus. Ob die Begründung im Einzelfall stimmt, können Sie meist nur grob prüfen. Entscheidend ist der Vergleich mit anderen Angeboten.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie das Schreiben: Ab wann gilt der neue Preis, wie hoch ist er, und haben Sie eine Preisgarantie?
- Lesen Sie am Tag der Preisänderung Ihren Gaszähler ab, fotografieren Sie ihn und melden Sie den Stand dem Versorger. So wird bis zu diesem Tag korrekt zum alten Preis abgerechnet.
- Vergleichen Sie Tarife im Gasvergleich und rechnen Sie mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
- Schließen Sie rechtzeitig einen neuen Vertrag ab. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung. Bei einer Sonderkündigung ist es aber sicherer, selbst rechtzeitig vor dem Stichtag zu kündigen.
- Prüfen Sie, ob Ihr Abschlag noch zum neuen Preis passt. Mehr dazu unter Gasabschlag richtig einstellen.
Hilfe bei Problemen
Reagiert Ihr Versorger nicht auf Ihre Kündigung oder Ihren Widerspruch, finden Sie die passenden Kontakte unter Beschwerde-Hotlines. Versorger müssen Beschwerden von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen beantworten. Danach können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Wie andere Kunden mit Preiserhöhungen umgegangen sind, lesen Sie im Forum im Bereich Energie.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.