Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt, wie private zahnärztliche Leistungen berechnet werden – für Privatversicherte ebenso wie für gesetzlich Versicherte, die Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs erhalten.
Wie wird nach GOZ gerechnet?
Jede Leistung hat eine Nummer (GOZ-Position) und eine Punktzahl. Die Punkte werden mit dem Punktwert – seit 1988 unverändert 5,62421 Cent – multipliziert. Dazu kommt der Steigerungsfaktor, mit dem die Praxis Schwierigkeit und Zeitaufwand berücksichtigt.
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Was steht auf der Rechnung?
GOZ-Nummer, Leistungsbeschreibung, Zahn, Faktor und Betrag, dazu Material- und Laborkosten. Leistungen, die in der GOZ fehlen, werden per Analogberechnung berechnet.
Bedeutung für die Zusatzversicherung
Gute Zahnzusatztarife erstatten bis zum Höchstsatz der GOZ (Faktor 3,5). Achten Sie auf Tarife, die sich auf den Regelsatz von 2,3 begrenzen – dann bleibt bei aufwendigen Behandlungen ein Rest.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.