und bis zu hunderte Euro im Jahr sparen
Gas ist für viele Haushalte der größte Posten der Energiekosten. Schon wenige Cent Unterschied beim Arbeitspreis machen bei einem Verbrauch von 15.000 bis 20.000 kWh im Jahr einen großen Betrag aus. Gleichzeitig unterscheiden sich die Preise der Anbieter in derselben Region teilweise erheblich.
Besonders teuer ist die Grundversorgung, in der Sie automatisch landen, wenn Sie nie aktiv einen Tarif gewählt haben. Auch nach dem Ende einer Preisgarantie oder Erstlaufzeit steigen die Preise häufig. Ein Vergleich einmal im Jahr bewahrt Sie vor unnötigen Kosten.
Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der letzten Gasabrechnung. Wichtig: Der Gaszähler misst in Kubikmetern (m³), abgerechnet wird aber in Kilowattstunden (kWh). Für die Umrechnung nutzt der Versorger den Brennwert und die Zustandszahl. Als Faustregel entspricht ein Kubikmeter Erdgas etwa 10 bis 11 kWh.
| Wohnfläche | Typischer Jahresverbrauch (Heizung) |
|---|---|
| 50 m² | rund 7.000 kWh |
| 100 m² | rund 14.000 kWh |
| 150 m² | rund 21.000 kWh |
Grobe Richtwerte (ca. 140 kWh pro m²). Je nach Dämmung, Baujahr und Heizverhalten kann Ihr Verbrauch deutlich abweichen. Wird auch Warmwasser mit Gas erzeugt, liegt er höher.
Der Standardtarif des örtlichen Grundversorgers. Er ist häufig teurer als andere Angebote, lässt sich aber mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Tarife außerhalb der Grundversorgung – meist günstiger, oft mit Preisgarantie und Bonus.
Bei Ökogas werden die CO₂-Emissionen über Klimaschutzprojekte ausgeglichen, Biogas wird aus Reststoffen und Biomasse erzeugt. Beides ist eine Option für alle, die beim Heizen auf Klimaschutz achten möchten.
Der Gaspreis besteht aus den Kosten für Beschaffung und Vertrieb, den Netzentgelten, der Energiesteuer, der Konzessionsabgabe, der Umsatzsteuer und dem CO₂-Preis, den Versorger seit 2021 für fossile Brennstoffe zahlen. Nur der Anteil für Beschaffung und Vertrieb unterscheidet sich zwischen den Anbietern – genau hier setzt der Vergleich an.
Die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Gasvertrags finden Sie in den Vertragsunterlagen. Wechseln Sie über uns, kündigen wir fristgerecht für Sie. Erhöht Ihr Versorger die Preise oder ändert er die Bedingungen einseitig, können Sie zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Ihre Heizung bleibt beim Anbieterwechsel warm. Kann ein Anbieter nicht liefern, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Versorgung (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG). Am Gaszähler und an Ihrer Heizung ändert sich nichts.
Nein. Vergleich, Angebot und Wechselservice sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Nein. Der Wechsel läuft komplett über die Unterlagen. Zähler und Leitungen bleiben unverändert.
Ja – sofern Sie einen eigenen Gasvertrag und einen eigenen Zähler haben. Wird das Gas über die Nebenkosten abgerechnet, entscheidet der Vermieter.
Prüfen Sie Zählerstände und Umrechnungsfaktoren und widersprechen Sie schriftlich beim Versorger. Bleibt eine Lösung aus, hilft die Schlichtungsstelle Energie – die Kontaktdaten finden Sie in unserem Beschwerde-Bereich.
Geben Sie Ihren Jahresverbrauch, den Arbeits- und Grundpreis aus Ihrem Vertrag und Ihren monatlichen Abschlag ein.
Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich ist Ihre Jahresabrechnung; unterjährige Preisänderungen sind nicht berücksichtigt.
Ihr Versorger erhöht die Preise? Bei einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 EnWG).
Keine Rechtsberatung. Fristen hängen vom Vertrag ab – kündigen Sie im Zweifel sofort und fristwahrend; Beratung bei der Verbraucherzentrale.
Viele Gastarife wirken nur im ersten Jahr günstig – wegen einmaliger Neukunden- oder Sofortboni. Rechnen Sie aus, was Sie ab dem 2. Jahr wirklich zahlen, wenn der Bonus wegfällt.
Orientierung ohne Gewähr. Boni werden einmalig im ersten Vertragsjahr gutgeschrieben; Preisgarantie, Laufzeit und Preisänderungen beachten.
Kostenlose Schlichtung, wenn der Versorger Ihre Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen löst.
Allgemeine Auskünfte zu Ihren Rechten als Strom- und Gaskunde.
Ärger mit Abrechnung, Preiserhöhung oder Kündigung? Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen günstigere Alternativen.
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