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Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet Kosten für zahnärztliche Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Ihr Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen sinkt dadurch in der Regel auf höchstens 10 % des Rechnungsbetrags – je nach Tarif und aktuellem Zahnstatus ist auch eine Erstattung von 100 % möglich.
Teuer wird es vor allem, wenn Zähne ersetzt werden müssen: Ein hochwertiges Implantat kostet bei deutschen Zahnärzten schnell mehrere tausend Euro. Eine Behandlung im Ausland ist zwar oft günstiger, führt aber immer wieder zu Problemen bei Garantie und Nachbehandlung. Die von uns vermittelten Tarife leisten übrigens auch im Ausland – Sie können die günstigeren Preise dort also mit der Erstattung Ihrer Versicherung kombinieren.
Im Laufe seines Lebens gibt jeder Mensch durchschnittlich mehrere tausend Euro für Zahnersatz aus. Ein guter Tarif kostet für eine 40-jährige Person dagegen oft nur rund 35 € im Monat – meist inklusive rund 150 € pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung. Ohne Absicherung entscheiden sich viele aus Kostengründen für eine herausnehmbare Prothese, obwohl sie lieber Implantate oder Brücken hätten.
Muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss von 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung – also eine einfache, zweckmäßige Standardlösung. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, erhält 70 %, nach zehn Jahren 75 %. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Für Implantate gibt es keinen eigenen Zuschuss: Die Kasse zahlt nur den Festzuschuss für die Regelversorgung, die für diese Lücke vorgesehen ist. Der größte Teil der Kosten bleibt so bei Ihnen – genau hier springt eine Zahnzusatzversicherung ein.
Zahnzusatzversicherungen decken vor allem die Bereiche ab, in denen die gesetzliche Krankenkasse wenig oder gar nichts zahlt. Die größten Kostenverursacher sind:
Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung. Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays sowie Implantate inklusive Knochenaufbau, Funktionsanalyse und Funktionstherapie verursachen den größten Teil der Kosten beim Zahnarzt.
Dazu gehören Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie die professionelle Zahnreinigung. Bei Kunststofffüllungen übernimmt die Kasse nur einen Teil der Kosten, Wurzelbehandlungen bezahlt sie nur bei erhaltungswürdigen Zähnen. Je nach Zahnarzt und Wohnort liegt die Zuzahlung schnell bei 50 bis 130 € pro Füllung.
Bei Kindern und Jugendlichen zahlt die Kasse eine Zahnspange nur bei ausgeprägten Fehlstellungen – und auch dann nur die Standardausführung. Schnellere, schönere oder unsichtbare Lösungen kosten schnell 4.000 bis 10.000 € Zuzahlung. Auch diese Kosten können durch eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 % abgedeckt werden.
Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 100 % für Zahnbehandlungen, 90 % für Zahnersatz und 100 % für die professionelle Zahnreinigung erstattet:
Patrick B. lässt seine Zähne einmal im Jahr professionell reinigen. Als gesetzlich Versicherter muss er die Kosten komplett selbst tragen.
| Kosten Zahnreinigung | 100 € |
| Krankenkassenzuschuss | – 0 € |
| Eigenanteil ohne Versicherung | = 100 € |
| Eigenanteil mit Versicherung | 0 € |
Susanne U. hat Löcher in zwei Zähnen. Ihr Zahnarzt empfiehlt zahnfarbene Kunststofffüllungen. Die Kasse erstattet nur einen Teil.
| Kosten Kunststofffüllung | 170 € |
| Krankenkassenzuschuss | – 80 € |
| Eigenanteil ohne Versicherung | = 90 € |
| Eigenanteil mit Versicherung | 0 € |
Tom C. musste ein Zahn gezogen werden. Sein Zahnarzt rät zu einem Implantat mit Krone. Die Kasse übernimmt nur einen kleinen Teil.
| Kosten Implantat | 2.850 € |
| Krankenkassenzuschuss | – 350 € |
| Eigenanteil ohne Versicherung | = 2.500 € |
| Eigenanteil mit Versicherung | 285 € |
Ich bin Michael Meier von VergleichDirekt. Kein Callcenter, keine Warteschleife: Ich beantworte Ihre Frage zur Zahnzusatzversicherung selbst – kostenlos und unverbindlich.
Wichtig sind die Erstattungshöhe für Zahnersatz (inklusive Implantate), Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Wartezeiten, die Zahnstaffel in den ersten Jahren und ob bereits fehlende Zähne mitversichert werden können.
Sie reichen die Rechnung Ihres Zahnarztes bei der Versicherung ein – bei größeren Behandlungen vorher den Heil- und Kostenplan. Die Versicherung erstattet den vereinbarten Anteil nach Abzug des Kassenzuschusses.
Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge, zum Beispiel 1.000 € im ersten Jahr. Danach entfällt die Begrenzung meist ganz.
Schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist, meist drei Monate. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Ja. Einige Versicherer verzichten ganz auf Wartezeiten – die Leistungen sind dann in den ersten Jahren aber oft durch eine Zahnstaffel begrenzt.



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