Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss für Zahnersatz in der Regelversorgung nichts zuzahlen: Die Krankenkasse übernimmt im Härtefall zusätzlich zum Festzuschuss den Rest der Kosten der Regelversorgung – umgangssprachlich oft „doppelter Festzuschuss“ genannt.
Wer gilt als Härtefall?
Maßgeblich sind die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Grenze liegt bei 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und wird jährlich angepasst; für Angehörige im Haushalt gibt es Zuschläge. Automatisch als Härtefall gelten zum Beispiel Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG erhalten.
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Gleitende Härtefallregelung
Liegt das Einkommen etwas über der Grenze, kann die Kasse den Zuschuss stufenweise erhöhen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse – den Antrag stellen Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.
Was gilt bei hochwertigerem Zahnersatz?
Auch Härtefälle dürfen eine aufwendigere Versorgung wählen. Die Kasse zahlt dann höchstens den Betrag der Regelversorgung; die Mehrkosten tragen Sie selbst.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.