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Zahnzusatz-Lexikon – Krankenkasse & Kosten

Härtefallregelung

Auch: Härtefall Zahnersatz, doppelter Festzuschuss, gleitende Härtefallregelung

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss für Zahnersatz in der Regelversorgung nichts zuzahlen: Die Krankenkasse übernimmt im Härtefall zusätzlich zum Festzuschuss den Rest der Kosten der Regelversorgung – umgangssprachlich oft „doppelter Festzuschuss“ genannt.

Wer gilt als Härtefall?

Maßgeblich sind die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Grenze liegt bei 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße und wird jährlich angepasst; für Angehörige im Haushalt gibt es Zuschläge. Automatisch als Härtefall gelten zum Beispiel Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG erhalten.

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Gleitende Härtefallregelung

Liegt das Einkommen etwas über der Grenze, kann die Kasse den Zuschuss stufenweise erhöhen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse – den Antrag stellen Sie zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

Was gilt bei hochwertigerem Zahnersatz?

Auch Härtefälle dürfen eine aufwendigere Versorgung wählen. Die Kasse zahlt dann höchstens den Betrag der Regelversorgung; die Mehrkosten tragen Sie selbst.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Härtefall beim Zahnersatz abgelehnt oder falsch berechnet? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Hat Ihre Krankenkasse den Härtefallantrag abgelehnt, Ihr Einkommen anders bewertet oder trotzdem eine Zuzahlung verlangt? Berichten Sie von Ihren Erfahrungen – das macht anderen Mut, nachzuhaken.