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Grund- und Ersatzversorgung: Was passiert, wenn Ihr Anbieter ausfällt

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026 1 Min. Lesezeit

Geht ein Energieanbieter pleite oder stellt er die Belieferung ein, bleibt niemand im Dunkeln oder Kalten. Dafür sorgen zwei gesetzliche Auffangnetze: die Ersatzversorgung und die Grundversorgung.

Ersatzversorgung: das Netz fängt Sie auf

Fällt Ihr Lieferant plötzlich aus, rutschen Sie automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers (§ 38 EnWG). Sie müssen nichts tun – Strom und Gas fließen weiter. Die Ersatzversorgung ist aber meist teuer und auf drei Monate begrenzt. Nutzen Sie die Zeit, um aktiv einen günstigen Tarif zu wählen.

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Grundversorgung: der Tarif für alle

Der Grundversorger ist das Unternehmen, das die meisten Haushalte in Ihrem Netzgebiet beliefert. In die Grundversorgung kommen Sie, wenn Sie keinen anderen Vertrag haben – etwa nach einem Umzug. Die Regeln stehen in der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV): Preisänderungen müssen angekündigt werden, und Sie können die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das macht sie zu einer sicheren, aber selten günstigsten Lösung.

Was Sie tun sollten

  • Nach einem Anbieter-Aus nicht in der teuren Ersatz-/Grundversorgung bleiben.
  • Zählerstand zum Stichtag ablesen und notieren – mehr dazu im Artikel Jahresabrechnung & Fristen.
  • Günstigen Tarif an Ihrem Wohnort vergleichen und wechseln: Strom · Gas.
  • Fragen zu Fachbegriffen? Das Energie-Lexikon erklärt Grundversorgung, Ersatzversorgung und mehr.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.