Der Grundpreis ist ein fester Betrag, den Sie Ihrem Strom- oder Gasversorger je Monat oder Jahr zahlen – unabhängig davon, wie viel Energie Sie verbrauchen. Er fällt auch an, wenn Sie kaum Strom oder Gas nutzen, etwa in einer selten bewohnten Ferienwohnung.
Wofür zahlen Sie den Grundpreis?
Mit dem Grundpreis deckt der Versorger Kosten, die nicht vom Verbrauch abhängen. Dazu gehören zum Beispiel:
- ein fester Anteil des Netzentgelts
- der Messstellenbetrieb, also Einbau, Betrieb und Ablesung des Zählers, sofern er nicht gesondert abgerechnet wird
- Verwaltung, Abrechnung und Kundenservice
Auch auf den Grundpreis wird die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.
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Grundpreis und Arbeitspreis zusammen sehen
Ein niedriger Grundpreis allein macht einen Tarif noch nicht günstig. Entscheidend ist das Zusammenspiel mit dem Arbeitspreis. Als Faustregel gilt:
- Bei geringem Verbrauch, etwa im Single-Haushalt, lohnt sich ein Tarif mit niedrigem Grundpreis.
- Bei hohem Verbrauch, etwa mit Wärmepumpe oder Elektroauto, zählt vor allem ein günstiger Arbeitspreis.
Manche Tarife werben ganz ohne Grundpreis. Dann sind die festen Kosten meist in einen höheren Arbeitspreis eingerechnet. Das kann sich nur bei sehr niedrigem Verbrauch rechnen.
Wo finden Sie den Grundpreis?
Auf Ihrer Jahresabrechnung steht der Grundpreis anteilig für die Tage des Abrechnungszeitraums. Ziehen Sie um oder wechseln Sie im Laufe des Jahres den Tarif, wird er in der Regel taggenau berechnet. Wer seinen Stromverbrauch kennt, kann so gut abschätzen, welcher Anteil der Rechnung fest ist und welcher sich durch Sparen senken lässt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.