Falsche Rechnung, grundlos erhöhter Abschlag oder eine Kündigung, die nicht anerkannt wird: Als Strom- oder Gaskunde sind Sie solchen Problemen nicht ausgeliefert. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt Ihnen klare Rechte – und mit der Schlichtungsstelle Energie eine kostenlose Anlaufstelle, wenn der Versorger nicht einlenkt.
Der Versorger muss innerhalb von vier Wochen antworten
Beschweren Sie sich zuerst direkt beim Versorger – am besten schriftlich (E-Mail oder Brief) und mit Ihrer Kunden- und Zählernummer. Nach § 111a EnWG muss das Unternehmen auf eine Verbraucherbeschwerde innerhalb von vier Wochen reagieren und darlegen, wie es mit Ihrem Anliegen umgeht. Schildern Sie sachlich, worum es geht, und setzen Sie eine Frist. Heben Sie Kopien und Sendenachweise auf – das hilft Ihnen später.
Wir prüfen Rechnung und Preiserhöhung kostenlos, helfen bei der Beschwerde und zeigen Ihnen günstigere Tarife – mit Wechselservice.
Keine Lösung? Die Schlichtungsstelle Energie hilft kostenlos
Antwortet der Versorger nicht fristgerecht oder lehnt er Ihre Beschwerde ab, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und läuft schriftlich: Sie stellen online einen Schlichtungsantrag, die Stelle holt eine Stellungnahme des Versorgers ein und schlägt eine Lösung vor. Zuständig ist sie unter anderem für Streit über Abrechnungen, Preise, Zählerstände, Wechsel und Sperrungen.
Den Antrag und alle Infos finden Sie direkt bei der Schlichtungsstelle Energie. Wichtig: Erst zur Schlichtungsstelle, nachdem Sie sich beim Versorger beschwert haben und vier Wochen vergangen sind.
Weitere Anlaufstellen
Für allgemeine Fragen rund um den Energiemarkt gibt es zusätzlich den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Bei rechtlichen Einzelfragen beraten die Verbraucherzentralen. Und wenn Sie den Ärger loswerden und gleich sparen wollen: Im Beschwerde-Forum Energie lesen Sie, was andere mit ihrem Anbieter erlebt haben, und über unseren Vergleich wechseln Sie direkt zu einem günstigeren Tarif.
So schreiben Sie eine wirksame Beschwerde
- Betreff und Anliegen in einem Satz: „Widerspruch gegen die Jahresabrechnung vom …".
- Kunden- und Zählernummer angeben, Vertrag nennen.
- Konkret sagen, was Sie wollen (Korrektur, Erstattung, Stornierung) und bis wann.
- Beweise beilegen (Rechnung, Zählerfoto, bisheriger Schriftwechsel).
- Schriftlich senden und Nachweis aufbewahren.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.