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Preiserhöhung bei Strom und Gas: Sonderkündigungsrecht und Widerspruch

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026 1 Min. Lesezeit

Post vom Versorger mit höheren Preisen? Eine Preiserhöhung ist kein Grund zur Panik – und schon gar kein Grund, einfach mehr zu zahlen. Sie haben in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihr Versorger den Preis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu Ihren Lasten, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen – unabhängig von der vereinbarten Laufzeit (§ 41 Abs. 5 EnWG). Der Versorger muss Sie rechtzeitig und transparent über die Änderung informieren, in der Regel brieflich oder per E-Mail. Verpassen Sie die Frist im Schreiben nicht: Oft haben Sie nur wenige Wochen Zeit.

In der Grund- und Ersatzversorgung gilt Ähnliches: Preisänderungen müssen vorab öffentlich bekannt gegeben werden, und Sie können mit kurzer Frist kündigen (§ 5 Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung).

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Wir prüfen Rechnung und Preiserhöhung kostenlos, helfen bei der Beschwerde und zeigen Ihnen günstigere Tarife – mit Wechselservice.

So gehen Sie vor

1. Schreiben prüfen: Ab wann gilt welcher neue Preis? Bis wann können Sie kündigen? 2. Vergleichen: Was kostet Sie der neue Preis im Jahr – und was ein anderer Tarif an Ihrem Wohnort? Nutzen Sie den Strom- oder Gasvergleich. 3. Kündigen und wechseln: Am einfachsten über einen neuen Anbieter, der die Kündigung übernimmt – die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter. 4. Zweifeln Sie an der Erhöhung? Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie uns die Abrechnung über den KI-Abrechnungs-Checker prüfen.

Wann eine Erhöhung unzulässig sein kann

Nicht jede Erhöhung ist rechtens. Beschränkt sich die Begründung auf „gestiegene Kosten" ohne nachvollziehbare Angaben, kann das zu pauschal sein. Reine Steuer- oder Abgabenänderungen dürfen weitergegeben werden, eine Gewinnmarge nicht beliebig. Im Zweifel hilft die Schlichtungsstelle Energie oder unsere kostenlose Prüfung.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.