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Energie-Lexikon – Tarif, Vertrag & Rechnung

Netzentgelt

Auch: Netznutzungsentgelt, Netznutzungsgebühr, Durchleitungsgebühr, Netzgebühr

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung der Strom- und Gasnetze. Es wird vom Netzbetreiber erhoben, aber nicht direkt mit Ihnen abgerechnet: Ihr Lieferant zahlt es und stellt es Ihnen über den Strom- oder Gaspreis in Rechnung.

Wofür zahlen Sie das Netzentgelt?

Mit dem Netzentgelt werden Bau, Betrieb, Wartung und Ausbau der Leitungen finanziert – von den großen Übertragungsleitungen bis zum Verteilnetz in Ihrer Straße. Auch Kosten für einen stabilen Betrieb des Stromnetzes fließen ein. Das Netzentgelt macht einen großen Teil des Strompreises aus und besteht in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis.

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Wer legt die Höhe fest?

Netze sind natürliche Monopole: In jedem Netzgebiet gibt es nur einen Betreiber des örtlichen Verteilnetzes. Deshalb werden die Entgelte staatlich reguliert – von der Bundesnetzagentur oder den Regulierungsbehörden der Länder. Die Behörden begrenzen, welche Erlöse ein Netzbetreiber erzielen und auf seine Kunden umlegen darf.

Warum ist das Netzentgelt regional so unterschiedlich?

Die Höhe hängt von den Kosten im jeweiligen Netzgebiet ab. In dünn besiedelten Regionen verteilen sich die Kosten auf weniger Kunden. Wo viele neue Wind- und Solaranlagen angeschlossen werden, steigt der Ausbaubedarf. Deshalb zahlen Haushalte mit gleichem Verbrauch je nach Wohnort unterschiedlich viel.

Kann man beim Netzentgelt sparen?

Durch einen Anbieterwechsel nicht – alle Lieferanten zahlen im selben Netzgebiet das gleiche Netzentgelt. Sparen können Sie vor allem über einen geringeren Verbrauch. Für Wärmepumpen und Wallboxen, die als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet sind, gibt es ermäßigte Netzentgelte. Zusätzlich zum Netzentgelt fließt die Konzessionsabgabe an die Gemeinde in den Preis ein.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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