enviaM ist ein großer regionaler Energieversorger in Ostdeutschland und vielerorts Grundversorger für Strom. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu enviaM sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
Chronologisch, neueste zuerst.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. klagte gegen die envia Mitteldeutsche Energie AG, weil die Kündigungsschaltfläche auf der Website gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoße (Az. 9 UKl 1/26). Das Verfahren endete laut Verbandsklageregister mit einem Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Dresden; den genauen Urteilstenor gibt das Register nicht wieder. Ein Versäumnisurteil ergeht ohne Prüfung in der Sache, wenn sich die beklagte Partei nicht verteidigt.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom (MITNETZ STROM), Netzbetreiber der enviaM-Gruppe, verlangte laut Preisblatt im Januar 2025 für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch 643,86 bzw. 883,86 Euro. Auf die Klage des vzbv untersagte das Landgericht Halle diese Preise als unangemessen (Az. 8 O 17/25). MITNETZ STROM nahm die Berufung zurück und senkte den Preis nach einer Gesetzesänderung auf 99,50 Euro.
Quellen: vzbv: Urteil
Sie hatten selbst Probleme mit enviaM? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.
Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
Echte Menschen statt Warteschleife. Lieber direkt anrufen? 01521 8367878
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.