E.ON gehört zu den größten Strom- und Gasversorgern in Deutschland und ist in vielen Regionen Grundversorger. Wie bei anderen großen Versorgern gibt es auch zu E.ON dokumentierte Beanstandungen durch Verbraucherzentralen und Gerichte. Auf dieser Seite fassen wir öffentlich belegte Verfahren und Kritikpunkte sachlich zusammen, mit Datum, Stand des Verfahrens und Quelle. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
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In der Sammelklage (Musterfeststellungsklage) des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.ON Energy Solutions GmbH hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass E.ON die Fernwärme-Arbeitspreise in Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes nicht auf Grundlage der beanstandeten Preisänderungsklauseln erhöhen durfte (Az. 2 VKl 1/23). Den weitergehenden Antrag, die Klauseln für alle betroffenen Versorgungsgebiete pauschal für unwirksam zu erklären, wies das Gericht ab. Der vzbv strebt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs an. Angemeldete Kundinnen und Kunden können zu viel gezahlte Beträge erst nach Rechtskraft zurückfordern; das Klageregister ist seit 14.09.2026 geschlossen.
Quellen: vzbv: Sammelklage-Urteil · OLG Hamm: Pressemitteilung · Verbraucherzentrale: Verfahrensseite
Eine Gaskundin erhielt ihre Schlussrechnung knapp zehn Monate nach Vertragsende, gesetzlich vorgesehen sind sechs Wochen. Auf die Unterlassungsklage des vzbv verurteilte das Landgericht München I die E.ON Energie Deutschland GmbH am 26.02.2025 (Az. 37 O 2240/24); die gesetzliche Frist sei eine Marktverhaltensregel. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung am 23.07.2026 zurück (Az. 29 U 797/25 e). Beim Bundesgerichtshof ist eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig (Az. I ZR 450/26).
Quellen: vzbv: Urteil zur Gas-Schlussrechnung · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag
Der vzbv hatte E.ON wegen verspäteter Strom-Schlussrechnungen nach einem Anbieterwechsel erfolgreich auf Unterlassung verklagt; das Verfahren ist seit März 2024 rechtskräftig abgeschlossen. Nach weiteren Beschwerden leitete der vzbv ein Ordnungsmittelverfahren ein, das in einen Vergleich mündete. Danach erhalten ehemalige Kundinnen und Kunden je nach Fall 15 bis 60 Euro, wenn die Schlussrechnung später als sechs Wochen kam. Für frühere Vertragsenden (ab 20.03.2024) gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa eine vorherige Beschwerde oder Beratung bei der Verbraucherzentrale oder ein Guthaben über 500 Euro. Die Erstattung wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss über ein Formular von E.ON beantragt werden.
Quellen: vzbv: Pressemitteilung zum Vergleich · Verbraucherzentrale: So beantragen Sie die Erstattung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat beim Landgericht München Unterlassungsklage gegen die E.ON Energie Deutschland GmbH eingereicht (Az. 1 HK O 13405/25). Sie beanstandet, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Auftragsbestätigungen zugeschickt worden seien, obwohl keine Vertragsverhandlungen stattgefunden hätten und die Kundendaten offensichtlich falsch gewesen seien. Eine gerichtliche Entscheidung liegt nach unserem Kenntnisstand noch nicht vor; die Vorwürfe sind nicht festgestellt.
E.ON erhöhte zum 01.08.2022 die Gaspreise in der Grundversorgung. Im Schreiben hieß es, Kundinnen und Kunden könnten bis 31.07. kündigen, sollten sich aber bis 20.07. melden, weil sonst ein fristgerechter Wechsel nicht sicherzustellen sei. Auf die Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen untersagte das Landgericht München I diese Formulierung als irreführend (Az. 33 O 11205/22). Das Sonderkündigungsrecht besteht bis zum Wirksamwerden der neuen Preise.
Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Klage gegen E.ON erfolgreich · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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