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Verbraucherinfo

eprimo: Bekannte Probleme & Kritik

eprimo ist ein bundesweit tätiger Strom- und Gasanbieter mit Sitz in Neu-Isenburg und gehört zum E.ON-Konzern. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu eprimo sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): eprimo GmbH.

Verfahren und Kritikpunkte (3)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 30.05.2023GasStatus: rechtskräftig (eprimo hat die einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt)

    LG Frankfurt: Überhöhte Gas-Abschläge bei Einführung der Gaspreisbremse unzulässig

    eprimo kündigte im Februar 2023 trotz Gaspreisbremse deutlich höhere Abschläge an, in einem Fall von 280 auf 875 Euro im Monat. Auf Antrag des vzbv untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dies per einstweiliger Verfügung: Abschläge müssen sich am Verbrauch orientieren, die Entlastung war unzureichend erklärt und die Berechnung nicht nachvollziehbar (Az. 3-06 O 13/23).

    Quellen: vzbv: Urteil

  2. 26.05.2023StromStatus: rechtskräftig (laut vzbv)

    LG Frankfurt: Keine anlasslose Datenweitergabe an die Schufa

    Die Datenschutzhinweise erlaubten die Übermittlung von Daten zu Vertragsabschluss und -beendigung an die Schufa und eine weitere Auskunftei, auch wenn sich Kundinnen und Kunden vertragsgemäß verhielten. Auf Klage des vzbv untersagte das Landgericht Frankfurt am Main dies als Verstoß gegen die DSGVO (Az. 2-24 O 156/21).

    Quellen: vzbv: Urteil

  3. 22.02.2023Strom/GasStatus: Beanstandung der Verbraucherzentrale, kein eigenes Verfahren

    Verbraucherzentrale Niedersachsen beanstandet Abschlagsforderungen

    Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen waren geprüfte Monatsabschläge um mehrere hundert bis rund 1.700 Euro zu hoch und nicht nachvollziehbar. In einem Fall korrigierte eprimo den Abschlag nach eigener Angabe wegen eines Systemfehlers von 1.900 auf 195 Euro.

    Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pressemitteilung

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit eprimo? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.