Die GASAG ist der Gasgrundversorger in Berlin. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu GASAG sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
Chronologisch, neueste zuerst.
Vom 02.12.2021 bis 30.04.2022 verlangte die GASAG von Kundinnen und Kunden, die neu in die Grund- oder Ersatzversorgung kamen, höhere Arbeitspreise als von Bestandskunden. In der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erklärte das Kammergericht Berlin diese Preisspaltung am 21.03.2025 für unzulässig. Auf die Revision der GASAG hob der Bundesgerichtshof das Urteil nach der Verhandlung am 22.09.2026 auf und verwies die Sache zurück. Nach Darstellung des vzbv sind solche Preisunterschiede nicht automatisch unzulässig; das Kammergericht muss prüfen, ob ein hinreichender sachlicher Grund vorlag, der Ausgang sei offen. Die GASAG sieht die Unterscheidung in der damaligen Ausnahmesituation als zulässig bestätigt. Eine Anmeldung zum Klageregister ist nicht mehr möglich.
Quellen: vzbv: Meldung zur BGH-Entscheidung · Verbraucherzentrale: Verfahrensseite · Kammergericht: Pressemitteilung 2025 · ZfK: Bericht
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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