immergrün ist eine Strom- und Gasmarke aus dem Rheinland, die online vertrieben wird. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu immergrün sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
Chronologisch, neueste zuerst.
Der vzbv hat gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH Unterlassungsklage erhoben, weil in Gas-Jahresrechnungen die Kündigungsfrist fehlte und das Abrechnungsintervall überschritten worden sei (Az. I-13 UKl 9/26). Laut Klageregister erging am 26.09.2026 ein Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Hamm. Gegen ein Versäumnisurteil ist ein Einspruch möglich; die Quelle nennt die Marke immergrün nicht ausdrücklich.
Auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW bestätigte der Bundesgerichtshof weitgehend die Vorinstanz (Az. EnZR 97/23): Eine Preisänderung nur im Online-Kundenpostfach zu hinterlegen, reicht ohne zusätzlichen Hinweis nicht aus; eine E-Mail ist intransparent, wenn ihr Betreff auch andere Themen nennt; alte und neue Preisbestandteile müssen gegenübergestellt werden. Betroffene sind darüber zu informieren, dass die angekündigte Preiserhöhung nicht wirksam ist. Eine automatische Rückzahlung ordnete der BGH nicht an; Betroffene müssen Korrektur und Erstattung selbst verlangen.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Pressemitteilung · Verbraucherzentrale NRW: Urteil
Die Bundesnetzagentur untersagte der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH Abschlagserhöhungen, die im Oktober 2021 ohne Rechtsgrundlage angekündigt worden waren, und drohte für Strom und Gas jeweils ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Die Pressemitteilung der Behörde nennt keine Marke; die Fachpresse ordnet den Fall immergrün zu.
Quellen: Bundesnetzagentur: Pressemitteilung · ZfK: Bericht
In der Energiekrise 2021 hatte immergrün Preise und Abschläge kurzfristig erhöht und Belieferungen eingestellt. Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW untersagte das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung Abschlagserhöhungen ohne Bezug zum Vorjahresverbrauch und ohne vorherige wirksame Preiserhöhung sowie Lieferstopps (Az. 33 O 226/21).
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Urteil
In Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen die damalige Betreiberin 365 AG und die Strogon GmbH bestätigte das Oberlandesgericht Köln Urteile des Landgerichts Köln: Eine Preiserhöhung per E-Mail muss schon im Betreff erkennbar sein, und die Preisbestandteile sind darzustellen (u. a. Az. 6 U 304/19).
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Bericht
Nach Beschwerden über verspätete Rechnungen und Guthaben klagte der vzbv gegen die 365 AG, damals Betreiberin der Marken immergrün, Meisterstrom und Idealenergie. Das Landgericht Köln entschied, dass Abschlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende zu erteilen sind (Az. 31 O 164/19).
Quellen: vzbv: Urteil
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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