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Verbraucherinfo

NEW: Bekannte Probleme & Kritik

NEW ist der Energieversorger am linken Niederrhein (u. a. Mönchengladbach und Viersen) und dort Grundversorger für Strom und Gas. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu NEW sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH.

Verfahren und Kritikpunkte (1)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 13.02.2025Strom/Gas (Grundversorgung)Status: Klage überwiegend erfolgreich; Verfahren beendet

    OLG Düsseldorf: Keine Gebühr und bis zu 24 Raten bei Vereinbarungen gegen Energiesperren

    Um eine Strom- oder Gassperre abzuwenden, bot NEW Abwendungsvereinbarungen mit Ratenzahlung an. Auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass dafür keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden darf und bei hohen Rückständen Ratenzahlungen über bis zu 24 Monate anzubieten sind; NEW hatte auf 12 Monate begrenzt (Az. I-20 UKl 7/24). Im Übrigen wurde die Klage laut Verbandsklageregister abgewiesen.

    Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Pressemitteilung · Bundesamt für Justiz: Verbandsklageregister

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit NEW? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.