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Verbraucherinfo

primastrom: Bekannte Probleme & Kritik

primastrom ist ein bundesweit tätiger Strom- und Gasanbieter aus Berlin und gehört zur Unternehmensgruppe primaholding (u. a. auch voxenergie). Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu primastrom sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): primastrom GmbH (Unternehmensgruppe primaholding).

Verfahren und Kritikpunkte (9)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 2026StromStatus: Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale; Rechtskraft nicht bekannt

    LG Berlin II: Werbebriefe „Bitte um Rückruf“ untersagt

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beanstandete Briefe an Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Vertrag mit primastrom, die hervorgehoben mit „Bitte um Rückruf!“ begannen und darauf hinwiesen, es gehe um die Stromversorgung und Mithilfe sei erforderlich. Das Landgericht Berlin II untersagte der primastrom GmbH, Verbraucher ohne vorherige Einwilligung auf diese Weise schriftlich zu einem Anruf aufzufordern (Az. 52 O 250/24; Klage eingereicht am 16.07.2024).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag · Urteil (PDF)

  2. 07.07.2026StromStatus: nicht rechtskräftig

    KG Berlin: Abrechnungsfristen, Guthabenauszahlung und Printgebühr

    Der vzbv klagte gegen die primastrom GmbH wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Abrechnungsvorgaben (zeitliches Intervall der Jahresabrechnung), verspätet ausgezahlter Guthaben und einer Gebühr für Papierrechnungen („Printgebühr“). Das Kammergericht Berlin entschied am 07.07.2026 (Az. 5 UKl 22/25). Nach Angaben des vzbv ist das Urteil nicht rechtskräftig; der Verband prüft ein Gewinnabschöpfungsverfahren.

    Quellen: vzbv: Übersicht der Verfahren · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  3. 30.04.2025StromStatus: Urteil zugunsten des vzbv; Rechtskraft in der Quelle nicht angegeben

    KG Berlin: Sonderkündigung bei Umzug darf nicht erschwert werden

    Nach den Geschäftsbedingungen von voxenergie und primastrom sollten Kundinnen und Kunden einen Umzug vier Wochen vorher anzeigen und ein Formular vollständig ausfüllen, damit ihnen das Kündigungsrecht gewährt wird. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschied das Kammergericht Berlin, dass diese Klausel das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Umzug unangemessen einschränkt und mit dem Energiewirtschaftsgesetz unvereinbar ist (Az. 23 UKl 9/24).

    Quellen: vzbv: Urteil · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  4. 02.12.2024StromStatus: Versäumnisurteil, laut vzbv rechtskräftig

    LG Berlin II: Irreführende Angaben zur Printgebühr

    Das Landgericht Berlin II untersagte der primastrom GmbH auf Klage des vzbv per Versäumnisurteil irreführende Informationen über eine angebliche Berechtigung, für Papierrechnungen eine Gebühr zu verlangen (Az. 52 O 305/24). Ein Versäumnisurteil ergeht ohne Prüfung in der Sache, wenn sich die beklagte Partei nicht verteidigt.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag · vzbv: Übersicht der Verfahren

  5. 06.08.2024Strom/GasStatus: außergerichtlicher Vergleich; Frist zur Berufung darauf am 31.12.2024 abgelaufen

    Vergleich mit der primaholding-Gruppe: Preisobergrenzen und früheres Vertragsende

    Der vzbv beanstandete bei primastrom, voxenergie und nowenergy unter anderem einseitige Preiserhöhungen, als verspätet zurückgewiesene Widerrufe und lange Restlaufzeiten nach Kündigung. Im Vergleich sagten die Unternehmen rückwirkende Obergrenzen für Strom- und Gaspreise und eine Entlassung aus dem Vertrag spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn zu. Die Unternehmen halten ihr Vorgehen nach eigener Darstellung für rechtmäßig und schlossen den Vergleich, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden; der vzbv verzichtete daraufhin auf eine Sammelklage.

    Quellen: vzbv: Pressemitteilung zum Vergleich

  6. 18.03.2024Strom/GasStatus: Vergleich, Klagen daraufhin zurückgenommen

    Musterfeststellungsklagen wegen Preiserhöhungen trotz Preisgarantie: Erhöhungen zurückgenommen

    Der vzbv hatte 2022 vor dem Kammergericht Berlin Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie erhoben, weil die Anbieter ab 2021 Strom- und Gaspreise einseitig erhöht hatten, obwohl Preisgarantien bestanden. Nach außergerichtlichen Vergleichen sagten beide Anbieter zu, die Preiserhöhungen rückwirkend zurückzunehmen und Guthaben zu erstatten; rund 1.600 angemeldete Kundinnen und Kunden waren erfasst. Der vzbv nahm die Klagen daraufhin zurück.

    Quellen: vzbv: Pressemitteilung

  7. 06.03.2024Strom/GasStatus: Anerkenntnisurteil; Verfahren beendet

    KG Berlin: Klauseln zu Vertragsänderung, Mahnpauschale und Auskunfteien untersagt

    Auf die Klage des vzbv gegen voxenergie, primastrom, nowenergy und Paketsparer untersagte das Kammergericht Berlin per Anerkenntnisurteil Klauseln zur einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen „nach billigem Ermessen“, eine Mahnpauschale von 2,50 Euro sowie die Übermittlung von Vertragsdaten an Auskunfteien wie die SCHUFA (Az. 23 MK 4/23).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  8. 21.03.2023StromStatus: Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale; Rechtskraft in der Quelle nicht angegeben

    LG Berlin: Preiserhöhung in Schreiben „Preis- und Vertragsinformationen“ intransparent

    Ein Schreiben vom 25.01.2021 wirkte nach Darstellung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wie ein Tarifangebot; die Preiserhöhung stand an versteckter Stelle, auf das Sonderkündigungsrecht wurde nur unzureichend hingewiesen. Das Landgericht Berlin untersagte solche Preiserhöhungsmitteilungen wegen Intransparenz (Az. 103 O 55/21).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Urteil

  9. 01.09.2022Strom/GasStatus: behördliche Anordnung

    Bundesnetzagentur ordnet Rücknahme von Preiserhöhungen an

    Die primastrom GmbH und die voxenergie GmbH hatten im Dezember 2021 Preise für Haushaltskunden erhöht, ohne die gesetzliche Ankündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Bundesnetzagentur leitete im Mai 2022 Aufsichtsverfahren ein und ordnete am 01.09.2022 an, die Preiserhöhungen zurückzunehmen; für den Fall der Nichtbefolgung drohte sie ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an.

    Quellen: Bundesnetzagentur: Pressemitteilung

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit primastrom? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.