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Verbraucherinfo

Rabot Energy: Bekannte Probleme & Kritik

Rabot Energy (früher Rabot Charge) ist ein Hamburger Stromanbieter, der vor allem dynamische Stromtarife anbietet. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu Rabot Energy sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): RABOT Charge GmbH, Hamburg (Anbieter von Rabot Energy, früher Rabot Charge).

Verfahren und Kritikpunkte (1)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 11.03.2024StromStatus: Versäumnisurteil; Verfahren laut Klageregister beendet

    LG Hamburg: Dynamischer Tarif – Nachteile verschwiegen, Ersparnis-Werbung irreführend

    Auf Klage des vzbv untersagte das Landgericht Hamburg der RABOT Charge GmbH per Versäumnisurteil, dynamische Stromtarife nur mit ihren Vorteilen und ohne Hinweis auf die Nachteile anzubieten und mit einer Ersparnis zu werben, ohne deutlich zu machen, dass diese nur bei vorheriger Belieferung zu Grundversorgungspreisen gilt (Az. 315 O 22/24). Ein Versäumnisurteil ergeht ohne Prüfung in der Sache, wenn sich die beklagte Partei nicht verteidigt.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag · Urteil (PDF)

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit Rabot Energy? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.