Die RheinEnergie ist der Grundversorger für Strom und Gas in Köln. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu RheinEnergie sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
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Neukunden in der Grundversorgung zahlten zeitweise bis zu 254 Prozent mehr als Bestandskunden. Auf Antrag des Wettbewerbers LichtBlick untersagte das Landgericht Köln dies per einstweiliger Verfügung als missbräuchliche Preisspaltung; gestiegene Großhandelspreise und die Aufnahme von Kunden insolventer Anbieter ließ es als Rechtfertigung nicht genügen (Az. 90 O 12/22).
Quellen: LichtBlick: Pressemitteilung · ZfK: Bericht
Die Verbraucherzentrale NRW wollte per Eilverfahren untersagen lassen, dass Kundinnen und Kunden mit Versorgungsbeginn ab 16.12.2021 höhere Preise zahlen. Das Oberlandesgericht Köln wies die Beschwerde zurück: Die Benachteiligung beruhe auf einem sachlichen Grund, weil für viele neue Kunden nach Lieferstopps anderer Anbieter kurzfristig teure Energie beschafft werden musste (Az. 6 W 10/22). Der Beschluss ist anonymisiert; die Fachpresse ordnet ihn der RheinEnergie zu.
Quellen: OLG Köln: Beschluss · ZfK: Bericht
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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