Die Stadtwerke München (SWM) sind Grundversorger für Strom und Gas in München und betreiben eines der größten Fernwärmenetze Deutschlands. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu SWM Stadtwerke München sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
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Der vzbv hat beim Landgericht München I Unterlassungsklage gegen die SWM Versorgungs GmbH eingereicht (Az. 33 O 8496/26). Sie richtet sich gegen die Preisänderungsklausel, nach der der veränderliche Arbeitspreis für Fernwärme berechnet wird. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor; die Vorwürfe sind nicht festgestellt.
Die SWM Versorgungs GmbH verlangte laut Preisblatt 34,15 Euro für den Zahlungseinzug durch einen Beauftragten. Auf die Klage des vzbv erklärte der Bundesgerichtshof die Pauschale für unwirksam: Sie sei überhöht, enthalte nicht umlagefähige Kosten und sei wegen eingerechneter Sperrkosten intransparent (Az. VIII ZR 289/19).
Quellen: vzbv: Urteil
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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