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Verbraucherinfo

Vattenfall: Bekannte Probleme & Kritik

Vattenfall ist einer der größten Strom- und Gasanbieter in Deutschland und Grundversorger in Berlin und Hamburg. Zu Vattenfall sind mehrere Verfahren von Verbraucherzentralen dokumentiert, vor allem zu Preisangaben und zur Online-Kündigung. Wir fassen sie sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): Vattenfall Europe Sales GmbH.

Verfahren und Kritikpunkte (4)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 21.08.2026StromStatus: anhängig, noch keine Entscheidung

    Klage wegen Werbung für dynamischen Stromtarif ohne Gesamtpreis (laufend)

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Hamburg Unterlassungsklage gegen die Vattenfall Europe Sales GmbH eingereicht (Az. 327 O 285/26). Er beanstandet, dass ein dynamischer Stromtarif beworben worden sei, ohne den verbrauchsabhängigen Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Eine gerichtliche Entscheidung liegt nach unserem Kenntnisstand noch nicht vor; die Vorwürfe sind nicht festgestellt.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  2. 06.11.2025Strom/GasStatus: Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale; Revision nicht zugelassen; Verfahren laut Verbandsklageregister beendet

    OLG Hamburg: Kündigungsbutton auf vattenfall.de nicht leicht zugänglich

    Auf der Website war die Bestätigungsseite für eine Kündigung nach Darstellung der Verbraucherzentrale Niedersachsen erst über mehrere Klicks erreichbar und nicht über eine eindeutig beschriftete Kündigungsschaltfläche, wie sie § 312k BGB verlangt. Das Hanseatische Oberlandesgericht gab der Unterlassungsklage statt (Az. 5 UKl 6/24). Andere Kündigungswege wie Kundenportal oder Chat glichen den Mangel nach Auffassung des Gerichts nicht aus. Laut Verbraucherzentrale hat Vattenfall die Vorgabe inzwischen umgesetzt.

    Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pressemitteilung · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  3. 25.03.2025GasStatus: Versäumnisurteil; Rechtskraft in der Quelle nicht angegeben

    LG Hamburg: Versäumnisurteil wegen falscher Umsatzsteuer-Angabe bei Gaspreissenkung

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandete, dass Vattenfall bei einer Gaspreissenkung die neuen Preise mit 19 Prozent Umsatzsteuer angegeben habe, obwohl ihnen tatsächlich 7 Prozent zugrunde lagen; Kundinnen und Kunden seien dadurch über die künftige Preishöhe getäuscht worden. Das Landgericht Hamburg erließ am 25.03.2025 ein Versäumnisurteil gemäß dem Antrag der Verbraucherzentrale (Az. 406 HKO 134/24). Ein Versäumnisurteil ergeht ohne Prüfung in der Sache, wenn die beklagte Partei sich nicht verteidigt.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  4. Okt./Nov. 2022StromStatus: Unterlassungsanspruch zugesprochen; Revision nicht zugelassen, Rechtskraft in den Quellen nicht bestätigt

    OLG Hamburg: Alter Strompreis mit falschem Umsatzsteuersatz ausgewiesen

    Bei einer Preiserhöhung im Basistarif zum 01.08.2020 galt vorübergehend ein Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Vattenfall wies den alten Arbeitspreis jedoch mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus (31,14 statt 30,35 ct/kWh), wodurch die Erhöhung mit 1,27 statt 2,06 ct/kWh kleiner erschien. Auf die Berufung des vzbv sah das Hanseatische Oberlandesgericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Az. 5 U 145/21; Urteilsdatum laut vzbv 04.11.2022, laut Vattenfall 27.10.2022); das Landgericht Hamburg hatte die Klage zuvor abgewiesen. Vattenfall weist den Vorwurf einer bewusst intransparenten Darstellung zurück, verweist darauf, dass das Gericht für Juli 2020 keine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucher gesehen habe, und hat die Darstellung nach eigenen Angaben angepasst.

    Quellen: vzbv: Urteil · Vattenfall: Stellungnahme

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit Vattenfall? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.