voxenergie ist ein bundesweit tätiger Strom- und Gasanbieter aus Berlin und gehört zur Unternehmensgruppe primaholding (u. a. auch primastrom). Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu voxenergie sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.
Chronologisch, neueste zuerst.
Nachdem die Printgebühr für Papierrechnungen rechtskräftig untersagt worden war (siehe unten), hat der vzbv beim Landgericht Berlin II beantragt, die damit erzielten Gewinne abzuschöpfen (Az. 16 O 117/26); abgeschöpfte Beträge gingen an den Bundeshaushalt. Laut vzbv hatte voxenergie die angeforderten Umsatzangaben nicht gemacht. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
Quellen: vzbv: Pressemitteilung
Auf die Klage des vzbv untersagte das Landgericht Berlin II der voxenergie GmbH, gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Abrechnungsintervall der Jahresabrechnung zu verstoßen und ein Entgelt für Papierrechnungen zu verlangen (Az. 52 O 14/25). voxenergie nahm die Berufung zum Kammergericht zurück (Az. 5 U 9/26); das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag · vzbv: Übersicht der Verfahren
Nach den Geschäftsbedingungen von voxenergie und primastrom sollten Kundinnen und Kunden einen Umzug vier Wochen vorher anzeigen und ein Formular vollständig ausfüllen, damit ihnen das Kündigungsrecht gewährt wird. Auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschied das Kammergericht Berlin, dass diese Klausel das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Umzug unangemessen einschränkt und mit dem Energiewirtschaftsgesetz unvereinbar ist (Az. 23 UKl 9/24).
Quellen: vzbv: Urteil · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag
voxenergie hatte von einer Verbraucherin 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag verlangt und angekündigt, den nicht bezahlten Betrag an die Schufa zu übergeben. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg untersagte das Landgericht Berlin II solche Schreiben per Versäumnisurteil (Az. 52 O 53/25).
Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg: Pressemitteilung · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandete nicht rechtzeitig angekündigte Preiserhöhungen, nicht vereinbarte und nicht verbrauchsgerechte Abschlagserhöhungen sowie Kündigungsbestätigungen mit einem Vertragsende erst nach Wirksamwerden der Preiserhöhung. Das Landgericht Berlin II gab der Klage per Versäumnisurteil statt und hielt dieses nach Einspruch von voxenergie am 23.01.2025 aufrecht (Az. 93 O 91/23). voxenergie legte Berufung ein (Kammergericht, Az. 5 U 24/25).
Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag · Verbraucherzentrale: Urteil
Der vzbv beanstandete bei primastrom, voxenergie und nowenergy unter anderem einseitige Preiserhöhungen, als verspätet zurückgewiesene Widerrufe und lange Restlaufzeiten nach Kündigung. Im Vergleich sagten die Unternehmen rückwirkende Obergrenzen für Strom- und Gaspreise und eine Entlassung aus dem Vertrag spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn zu. Die Unternehmen halten ihr Vorgehen nach eigener Darstellung für rechtmäßig und schlossen den Vergleich, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden; der vzbv verzichtete daraufhin auf eine Sammelklage.
Quellen: vzbv: Pressemitteilung zum Vergleich
Der vzbv hatte 2022 vor dem Kammergericht Berlin Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie erhoben, weil die Anbieter ab 2021 Strom- und Gaspreise einseitig erhöht hatten, obwohl Preisgarantien bestanden. Nach außergerichtlichen Vergleichen sagten beide Anbieter zu, die Preiserhöhungen rückwirkend zurückzunehmen und Guthaben zu erstatten; rund 1.600 angemeldete Kundinnen und Kunden waren erfasst. Der vzbv nahm die Klagen daraufhin zurück.
Quellen: vzbv: Pressemitteilung
Auf die Klage des vzbv gegen voxenergie, primastrom, nowenergy und Paketsparer untersagte das Kammergericht Berlin per Anerkenntnisurteil Klauseln zur einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen „nach billigem Ermessen“, eine Mahnpauschale von 2,50 Euro sowie die Übermittlung von Vertragsdaten an Auskunfteien wie die SCHUFA (Az. 23 MK 4/23).
Die primastrom GmbH und die voxenergie GmbH hatten im Dezember 2021 Preise für Haushaltskunden erhöht, ohne die gesetzliche Ankündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Bundesnetzagentur leitete im Mai 2022 Aufsichtsverfahren ein und ordnete am 01.09.2022 an, die Preiserhöhungen zurückzunehmen; für den Fall der Nichtbefolgung drohte sie ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an.
Quellen: Bundesnetzagentur: Pressemitteilung
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Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.
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