Rein kosmetische Behandlungen sind meist nicht versichert. Veneers werden nur erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind – etwa nach einem Unfall. Für Bleaching bieten nur wenige Tarife einen Zuschuss.
Gut zu wissen
Ein internes Bleaching eines wurzelbehandelten, verfärbten Zahns wird häufiger erstattet als eine kosmetische Aufhellung aller Zähne.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.