Amalgam ist ein Füllungsmaterial aus Quecksilber und Metallen wie Silber, Zinn und Kupfer. Es war über Jahrzehnte die Standardfüllung im Seitenzahnbereich, weil es haltbar und günstig ist.
Amalgamverbot seit 2025
Aus Gründen des Umweltschutzes darf Amalgam in der EU seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich nicht mehr verwendet werden; nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen ist es noch erlaubt. Die Krankenkassen zahlen stattdessen amalgamfreie Füllungen.
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Was ist mit bestehenden Amalgamfüllungen?
Intakte Füllungen müssen nach heutigem Wissen nicht ausgetauscht werden. Beim Entfernen werden Quecksilberdämpfe frei – ein Austausch sollte deshalb nur aus gutem Grund und mit Schutzmaßnahmen erfolgen.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.