Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist der schriftliche Behandlungs- und Kostenplan der Zahnarztpraxis, vor allem für Zahnersatz. Er wird vor Beginn der Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht, die ihn prüft und den Festzuschuss bewilligt.
Was im Heil- und Kostenplan steht
Der HKP beschreibt den Befund – also welche Zähne fehlen oder geschädigt sind – und die geplante Versorgung. Er nennt die voraussichtlichen Kosten für zahnärztliche Leistungen, Material und Labor sowie den Festzuschuss. Daraus ergibt sich Ihr voraussichtlicher Eigenanteil beim Zahnersatz.
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Ablauf der Genehmigung
Die Praxis übermittelt den Plan heute in der Regel elektronisch an Ihre Krankenkasse. Die Kasse prüft ihn, bei Bedarf über das Gutachterverfahren, und bewilligt den Zuschuss. Die Genehmigung gilt sechs Monate. Beginnen Sie erst danach mit der Behandlung, sonst kann der Zuschuss verloren gehen.
Bonusheft und Zusatzversicherung
Legen Sie Ihr Bonusheft vor, damit der höhere Zuschuss eingetragen wird. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, reichen Sie den genehmigten HKP auch dort ein – so wissen Sie vorher, was erstattet wird.
Kostenvoranschlag bei Privatleistungen
Für Leistungen, die die Kasse nicht bezuschusst, erhalten Sie einen privaten Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Auch Privatversicherte bekommen vorab einen Kostenplan, den sie ihrer Versicherung zur Prüfung vorlegen können.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.