Kassenleistungen sind zahnärztliche Behandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse ganz oder teilweise bezahlt. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten.
Was gehört dazu?
- Kontrolluntersuchungen und einmal jährlich die Zahnsteinentfernung
- einfache Füllungen und medizinisch notwendige Wurzelbehandlungen
- Parodontitisbehandlung nach Antrag
- Zuschuss zum Zahnersatz (Festzuschuss)
- Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Schweregrad
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Was ist keine Kassenleistung?
Professionelle Zahnreinigung, Implantate, hochwertige Füllungen oder ästhetische Behandlungen sind in der Regel Privatleistungen – das ist das typische Einsatzgebiet einer Zahnzusatzversicherung.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.