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Zahnzusatz-Lexikon – Zahnersatz & Implantate

Zahnersatz

Auch: Zahnersatzbehandlung, Prothetik, Zahnersatzversorgung

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Zahnersatz ersetzt Zähne ganz oder teilweise, wenn sie fehlen oder so stark geschädigt sind, dass eine Füllung nicht mehr ausreicht. Dazu gehören Kronen, Brücken, Prothesen und der Aufbau auf Implantaten.

Welche Arten gibt es?

  • Festsitzend: Kronen, Teilkronen, Brücken und Implantatkronen
  • Herausnehmbar: Teil- und Vollprothesen
  • Kombiniert: Prothesen, die über Teleskope, Geschiebe oder Stege an Zähnen oder Implantaten halten
Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung? Wir vergleichen für Sie.

Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.

Was zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss in Höhe von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung. Der Rest ist Eigenanteil beim Zahnersatz – bei hochwertigen Lösungen oft mehrere tausend Euro.

Was zählt in der Zahnzusatzversicherung als Zahnersatz?

Das legt jeder Tarif selbst fest. Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate gehören immer dazu; Inlays und Onlays werden je nach Tarif dem Zahnersatz oder der Zahnbehandlung zugeordnet – das wirkt sich auf Erstattung und Zahnstaffel aus.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Ärger mit Zahnersatz – Passform, Haltbarkeit oder Erstattung? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Ob Krone, Brücke oder Prothese: Wenn der neue Zahnersatz nicht passt, früh kaputtgeht oder die Erstattung niedriger ausfällt als erwartet, ist Ihr Bericht hier richtig. Ihre Erfahrung hilft anderen vor der eigenen Behandlung.