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Verbraucherinfo

Mainova: Bekannte Probleme & Kritik

Mainova ist der Grundversorger für Strom und Gas in Frankfurt am Main und betreibt dort die Fernwärme. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu Mainova sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): Mainova AG.

Verfahren und Kritikpunkte (3)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 23.09.2025Strom/GasStatus: Beanstandung der Verbraucherzentrale, kein Verfahren bekannt

    Verbraucherzentrale Hessen kritisiert Nachforderungen zur Preisbremse 2023

    Mainova forderte 2025 pauschal Beträge – laut Verbraucherzentrale Hessen zwischen 60 und 600 Euro – als Korrektur der Preisbremsen-Entlastung für 2023 nach. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Nachberechnungen als nicht nachvollziehbar und zu spät und empfiehlt Widerspruch, einen detaillierten Berechnungsnachweis und notfalls die Schlichtungsstelle Energie. Mainova erklärt, die Berechnungen seien ordnungsgemäß und gesetzeskonform und durch eine Wirtschaftsprüfung bestätigt.

    Quellen: Verbraucherzentrale Hessen: Pressemitteilung

  2. 21.07.2025FernwärmeStatus: Abmahnung; weiterer Verlauf nicht bekannt

    Abmahnung wegen Darstellung neuer Fernwärmepreise

    Nach der Kündigung aller Frankfurter Fernwärmeverträge stiegen die Preise in den neuen Verträgen zum 01.07.2025 um bis zu 36 Prozent. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte Mainova ab, weil Preisdarstellung und Preisänderungsklauseln nicht transparent seien – etwa Beispielrechnungen mit anderen Preisen als in den genannten Preisblättern – und kündigte für den Fall einer verweigerten Unterlassungserklärung eine Klage an. Mainova zeigte sich gesprächsbereit und ist überzeugt, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

    Quellen: Energie & Management: Bericht

  3. 21.02.2022Strom (Grund- und Ersatzversorgung)Status: einstweilige Verfügung; weiterer Verlauf nicht bekannt

    LG Frankfurt: Höhere Neukundenpreise in der Grundversorgung vorläufig untersagt

    Anfang 2022 verlangte Mainova von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung 79,99 ct/kWh, später 57,70 ct/kWh, und damit deutlich mehr als von Bestandskunden. Auf Antrag des Wettbewerbers LichtBlick untersagte das Landgericht Frankfurt am Main per einstweiliger Verfügung, Preise nach dem Beginn der Versorgung zu unterscheiden (Az. 3-06 O 6/22). Mainova kündigte an, die Vorgaben umzusetzen, und prüfte einen Widerspruch. Die Zulässigkeit solcher Preisspaltungen ist bis heute umstritten (vgl. das BGH-Verfahren zur GASAG).

    Quellen: Energie & Management: Bericht · ZfK: Bericht

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit Mainova? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.