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Verbraucherinfo

Mivolta: Bekannte Probleme & Kritik

Mivolta ist ein bundesweit tätiger Strom- und Gasanbieter aus Gräfelfing bei München. Wir fassen öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen von Verbraucherzentralen, Gerichten und Behörden zu Mivolta sachlich mit Datum, Stand und Quelle zusammen. Laufende Verfahren sind als solche gekennzeichnet; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt kein Vorwurf als erwiesen.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen (Verbraucherzentralen, Gerichte, Behörden). Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Betroffene Gesellschaft(en): mivolta GmbH.

Verfahren und Kritikpunkte (3)

Chronologisch, neueste zuerst.

  1. 07.05.2025StromStatus: gerichtlich festgestellter Vergleich

    OLG Bamberg: Vergleich zu Kündigungsbestätigungen ohne Vertragsende

    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beanstandete Kündigungsbestätigungen, in denen das Datum des Vertragsendes fehlte. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg verpflichtete sich die mivolta GmbH in einem Vergleich – unter Aufrechterhaltung ihres Rechtsstandpunkts –, solche Bestätigungen nicht mehr zu verschicken, und übernahm die Kosten (Az. 3 UKl 34/24 e).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag

  2. 05.06.2024Strom/GasStatus: Urteile zugunsten der Verbraucherzentrale; Revision nicht zugelassen

    OLG Bamberg: Preiserhöhungsschreiben ohne Gegenüberstellung der Preisbestandteile

    Auf Klagen der Verbraucherzentrale Thüringen verurteilte das Oberlandesgericht Bamberg die mivolta GmbH, es zu unterlassen, in Preiserhöhungsschreiben für Strom- und Gasverträge die einzelnen Preisbestandteile und ihre Änderungen nicht direkt gegenüberzustellen (Az. 3 UKl 1/23 e und 3 UKl 2/23 e).

    Quellen: Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag (Strom) · Verbraucherzentrale: Klageregister-Eintrag (Gas)

  3. 15.05.2019Strom/GasStatus: Warnung des Marktwächters Energie, kein Urteil

    vzbv warnt nach Beschwerden über ungewollte Verträge nach Werbeanrufen

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtete von Beschwerden, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher nach Werbeanrufen trotz Ablehnung Begrüßungsschreiben von Mivolta erhalten hätten und bestehende Verträge ohne ihr Einverständnis gekündigt worden seien. Er erwähnte zudem frühere Verfahren von Verbraucherzentralen wegen unerlaubter Telefonwerbung.

    Quellen: vzbv: Pressemitteilung

Was Betroffene tun können

  • Schriftlich beschweren und Frist setzen: Schildern Sie das Problem schriftlich (Kundennummer, Zählernummer, Zählerstände, Belege) und setzen Sie eine angemessene Frist, z. B. zwei Wochen. Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten (§ 111a EnWG). Rechnungen und Schlussrechnungen sind spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Liefervertrags fällig (§ 40c EnWG).
  • Schlichtungsstelle Energie anrufen: Hilft der Versorger nicht weiter oder antwortet er nicht fristgerecht, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden (§ 111b EnWG). Allgemeine Auskünfte gibt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Bei einer einseitigen Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen können Sie ohne Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Eine frühere „Meldefrist“ des Versorgers verkürzt dieses Recht nicht.
  • Unter Vorbehalt zahlen und Widerspruch einlegen: Halten Sie eine Preiserhöhung für unwirksam, widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie unter Vorbehalt, statt Zahlungen einfach einzubehalten. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
  • Beratung einholen: Die Verbraucherzentralen beraten zu Energierechnungen und Verträgen und nehmen Beschwerden auf.

Erfahrungen teilen und weiterlesen

Sie hatten selbst Probleme mit Mivolta? Schildern Sie Ihre Erfahrung im Forum auf der Anbieterseite. Das hilft anderen Betroffenen.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Diese Übersicht gibt öffentlich dokumentierte Verfahren und Beanstandungen neutral wieder und stellt keine Bewertung des Unternehmens dar. Bei nicht rechtskräftigen oder laufenden Verfahren ist der Ausgang offen. Hinweise auf Fehler oder neue Entwicklungen nehmen wir gerne entgegen.