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Energie-Ratgeber · Verbraucherrechte Energie

Jahresabrechnung, Abschläge und Fristen: Ihre Rechte

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 19. Oktober 2026 1 Min. Lesezeit

Die Jahresabrechnung ist der Moment der Wahrheit: Haben Sie zu viel gezahlt, gibt es Geld zurück – haben Sie zu wenig gezahlt, droht eine Nachzahlung. Gut zu wissen, welche Rechte und Fristen für Sie gelten.

Die Rechnung muss verständlich und pünktlich sein

Nach § 40 EnWG müssen Energierechnungen klar, verständlich und nachvollziehbar sein: Verbrauch, Zählerstände, Preise und Abschläge müssen aufgeschlüsselt werden. Abgerechnet wird mindestens einmal im Jahr. Nach einem Anbieterwechsel oder Umzug muss die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung bei Ihnen sein. Kommt sie nicht, haken Sie schriftlich nach und setzen eine Frist.

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Guthaben und Nachzahlung

Ein Guthaben muss Ihnen der Versorger zügig erstatten oder mit dem nächsten Abschlag verrechnen – es einfach einzubehalten, ist nicht zulässig. Bei einer Nachzahlung lohnt der genaue Blick: Stimmen Zählerstand und Verbrauch? Wurde ein versprochener Bonus berücksichtigt? Lassen Sie Ihre Rechnung im Zweifel über den KI-Abrechnungs-Checker prüfen.

Abschläge richtig einstellen

Die monatlichen Abschläge müssen sich am realistischen Jahresverbrauch orientieren. Ist Ihr Abschlag viel zu hoch, geben Sie dem Versorger faktisch ein zinsloses Darlehen – ist er zu niedrig, droht am Jahresende eine saftige Nachzahlung. Sie dürfen eine Anpassung verlangen, etwa wenn sich Ihr Verbrauch oder der Preis geändert hat. Ein zu hoher Abschlag allein ist zwar meist zulässig, aber Sie müssen ihn nicht hinnehmen.

Wenn etwas nicht stimmt

Widersprechen Sie einer falschen Abrechnung schriftlich und zahlen Sie den strittigen Teil zunächst unter Vorbehalt, um eine Sperre zu vermeiden. Hilft der Versorger nicht, ist die Schlichtungsstelle Energie der nächste Schritt.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.