Dann verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht. Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen – und im Leistungsfall die Zahlung verweigern.
Wie lange kann der Versicherer das prüfen?
In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte grundsätzlich nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.
Was tun, wenn Ihnen ein Fehler auffällt?
Melden Sie die Angabe von sich aus beim Versicherer nach. Das ist fast immer besser, als bis zum Leistungsfall zu warten.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.