Abschließen können Sie meist – die bereits angeratene oder begonnene Behandlung ist in den meisten Tarifen aber nicht versichert. Einige wenige Tarife leisten jedoch ausdrücklich auch für laufende Behandlungen, meist mit geringeren Erstattungssätzen oder Höchstbeträgen.
Warum ist das so?
Eine Versicherung schützt vor unvorhersehbaren Kosten. Hat Ihr Zahnarzt die Behandlung schon empfohlen, ist der Versicherungsfall bereits eingetreten.
Was Sie trotzdem tun können
- Tarife wählen, die laufende Behandlungen ausdrücklich einschließen
- die angeratene Behandlung ehrlich angeben – dann ist alles andere versichert
- für künftige Behandlungen vorsorgen, die noch nicht absehbar sind
Lassen Sie sich beraten
Rufen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen, welche Tarife in Ihrer Situation noch etwas leisten – kostenlos und unverbindlich.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.