Am besten früh – spätestens, bevor eine kieferorthopädische Untersuchung ansteht. Viele Eltern schließen im Kindergarten- oder frühen Grundschulalter ab, wenn die ersten bleibenden Zähne kommen.
Warum so früh?
Wird eine Fehlstellung festgestellt, ist die Behandlung nicht mehr versichert. Eine Frühbehandlung kann schon mit vier bis sechs Jahren nötig sein.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.