Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich vor allem wegen der Kieferorthopädie: Viele Kinder brauchen eine Zahnspange, und die Krankenkasse zahlt nur bei ausgeprägten Fehlstellungen.
Wann abschließen?
Bevor ein Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt oder eine Fehlstellung feststellt. Danach ist die Behandlung nicht mehr versichert. Viele Eltern schließen deshalb ab, sobald die ersten bleibenden Zähne kommen – oft im Alter zwischen drei und acht Jahren.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Worauf achten?
- Leistung auch bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2)
- Erstattung von Mehrkosten wie Keramikbrackets oder Spezialbögen
- Höchstbeträge und Wartezeit für Kieferorthopädie
- Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Füllungen
Ältere Kinderverträge prüfen
Wurde der Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen, lohnt ein Blick in die Leistungen: Moderne Tarife leisten bei Kieferorthopädie oft deutlich mehr.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.