In der Regel nur im Notfall. Eine Auslandsreisekrankenversicherung zahlt beim Zahnarzt vor allem schmerzstillende Behandlungen, einfache Füllungen und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz – keine geplanten Behandlungen und keinen neuen Zahnersatz wie Kronen oder Implantate.
Was typischerweise versichert ist
- schmerzstillende Behandlung, zum Beispiel bei einer akuten Entzündung
- einfache Füllungen als Notversorgung
- Reparatur von Zahnersatz und provisorische Versorgung
- Behandlung nach einem Unfall im Urlaub
Was nicht versichert ist
Behandlungen, wegen derer Sie ins Ausland reisen, sowie neuer Zahnersatz, Implantate oder Kieferorthopädie. Wer gezielt für eine Behandlung ins Ausland fährt, ist über die Reiseversicherung dafür nicht abgesichert – Komplikationen danach können aber je nach Tarif mitversichert sein.
Und die gesetzliche Krankenkasse?
In der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte bei notwendigen Behandlungen – zu den Bedingungen des Urlaubslandes. Außerhalb der EU ist der Schutz meist eingeschränkt. Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif zusätzlich leisten.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.