Das hängt vom Tarif ab. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen in der EU, manche weltweit – oft mit denselben Prozentsätzen wie in Deutschland, teils aber begrenzt auf deutsche Gebührensätze.
Wichtig bei Ländern außerhalb der EU
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts, ziehen manche Tarife trotzdem eine Kassenleistung ab, die gar nicht gezahlt wurde. Dann fällt die Erstattung niedriger aus. Tarife mit kassenunabhängiger Leistung sind hier im Vorteil.
So gehen Sie vor
- Behandlungsplan der ausländischen Klinik vorab bei der Versicherung einreichen
- schriftliche Zusage zur Erstattung einholen
- Rechnung mit einzelnen Leistungen, Zahnangaben und Materialien verlangen – möglichst auf Deutsch oder Englisch
Mehr zu Ländern und Erfahrungen: Zahnbehandlung im Ausland.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.