An den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – die Schlichtung ist für Sie kostenlos. Allgemeine Fragen zur Versicherungsaufsicht beantwortet die BaFin. Auch Verbraucherzentralen beraten, teils gegen eine Gebühr.
Bevor Sie sich an den Ombudsmann wenden
Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Versicherer. Der Ombudsmann prüft Ihren Fall danach anhand der Unterlagen und gibt eine Empfehlung. Den Rechtsweg verlieren Sie dadurch nicht.
Telefonnummern
Die Nummern des Ombudsmanns und der BaFin finden Sie unten auf dieser Seite in der Beschwerde-Hotline.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.