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Häufige Fragen – Ärger, Beschwerde & Hilfe

An wen kann ich mich bei Streit mit dem Versicherer wenden?

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Kurz gesagt

An den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung – die Schlichtung ist für Sie kostenlos. Allgemeine Fragen zur Versicherungsaufsicht beantwortet die BaFin. Auch Verbraucherzentralen beraten, teils gegen eine Gebühr.

Bevor Sie sich an den Ombudsmann wenden

Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Versicherer. Der Ombudsmann prüft Ihren Fall danach anhand der Unterlagen und gibt eine Empfehlung. Den Rechtsweg verlieren Sie dadurch nicht.

Telefonnummern

Die Nummern des Ombudsmanns und der BaFin finden Sie unten auf dieser Seite in der Beschwerde-Hotline.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

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Ihr Versicherer lehnt eine Leistung ab oder zahlt zu wenig? Hier erreichen Sie die neutralen Ansprechpartner – und unsere kostenlose Hilfe.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung

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BaFin – Verbrauchertelefon

Allgemeine Fragen zur Versicherungsaufsicht (kostenfrei, Mo–Fr 8–18 Uhr). Beschwerden nur schriftlich.

Wir helfen Ihnen kostenlos

Ärger mit Abrechnung, Preiserhöhung oder Kündigung? Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen günstigere Alternativen.

01521 8367878 Mo–Fr 9–18 Uhr