Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streit mit privaten Krankenversicherern – also auch mit Ihrer Zahnzusatzversicherung. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Wann hilft der Ombudsmann?
Wenn der Versicherer eine Leistung ablehnt oder kürzt und Sie sich mit ihm nicht einigen können. Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Versicherer; erst danach prüft der Ombudsmann Ihren Fall.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Wie läuft das ab?
Sie reichen Ihre Beschwerde mit Unterlagen ein, etwa Rechnung, Kostenplan und Ablehnung. Der Ombudsmann holt eine Stellungnahme ein und gibt eine Empfehlung ab. Den Rechtsweg verlieren Sie dadurch nicht. Kontaktdaten finden Sie in unserer Beschwerde-Hotline auf der Seite Zahnzusatzversicherung.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.