Bei einer Beitragsanpassung erhöht oder senkt der Versicherer den Beitrag eines Tarifs, weil die tatsächlichen Kosten von der Kalkulation abweichen. Das ist gesetzlich geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Ihr Sonderkündigungsrecht
Erhöht der Versicherer den Beitrag, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Prüfen Sie vorher, ob ein neuer Tarif Sie wegen Ihres Zahnzustands noch aufnimmt.
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Altersstufen sind keine Anpassung
Steigt der Beitrag, weil Sie in eine höhere Altersgruppe kommen, ist das im Tarif von Anfang an vereinbart und löst in der Regel kein Sonderkündigungsrecht aus.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.