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Zahnzusatz-Lexikon – Versicherung & Vertrag

Beitragsanpassung

Auch: Beitragserhöhung, Prämienanpassung, Sonderkündigungsrecht

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Bei einer Beitragsanpassung erhöht oder senkt der Versicherer den Beitrag eines Tarifs, weil die tatsächlichen Kosten von der Kalkulation abweichen. Das ist gesetzlich geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Ihr Sonderkündigungsrecht

Erhöht der Versicherer den Beitrag, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Prüfen Sie vorher, ob ein neuer Tarif Sie wegen Ihres Zahnzustands noch aufnimmt.

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Altersstufen sind keine Anpassung

Steigt der Beitrag, weil Sie in eine höhere Altersgruppe kommen, ist das im Tarif von Anfang an vereinbart und löst in der Regel kein Sonderkündigungsrecht aus.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

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Hat Ihr Versicherer den Beitrag angehoben und war die Begründung für Sie kaum nachvollziehbar? Berichten Sie, um wie viel es ging und wie Sie reagiert haben – das hilft anderen Versicherten.