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Zahnzusatz-Lexikon – Versicherung & Vertrag

Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Auch: Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertrag beenden

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen – frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Sonderkündigung

Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung.

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Kann der Versicherer kündigen?

Viele Versicherer verzichten in ihren Bedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Gerade wenn Ihre Zähne im Alter teurer werden, soll der Schutz bestehen bleiben.

Vor der Kündigung prüfen

Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag schriftlich angenommen ist. Laufende Behandlungen sind im neuen Tarif nicht versichert, und erneut gelten Wartezeit und Zahnstaffel.

Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.

Kündigung nicht bestätigt oder Beitrag weiter abgebucht? Jetzt im Beschwerde- und Erfahrungsforum

Wurde Ihre Kündigung der Zahnzusatzversicherung nicht bestätigt, zum falschen Termin umgesetzt oder lief die Abbuchung einfach weiter? Teilen Sie Ihre Erfahrung – sichtbare Fälle helfen anderen, ihre Rechte zu kennen.