Eine Zahnzusatzversicherung können Sie in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen – frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Sonderkündigung
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife bei Zahnersatz, Implantaten, Zahnreinigung und Kieferorthopädie wirklich leisten.
Kann der Versicherer kündigen?
Viele Versicherer verzichten in ihren Bedingungen auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal: Gerade wenn Ihre Zähne im Alter teurer werden, soll der Schutz bestehen bleiben.
Vor der Kündigung prüfen
Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag schriftlich angenommen ist. Laufende Behandlungen sind im neuen Tarif nicht versichert, und erneut gelten Wartezeit und Zahnstaffel.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.