Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn Sie dieselben Zahnkosten bei zwei Versicherern abgesichert haben. Das ist erlaubt – Sie dürfen insgesamt aber nie mehr erstattet bekommen, als die Behandlung gekostet hat.
Wann kann das sinnvoll sein?
Etwa, wenn ein älterer Tarif Lücken hat und ein zweiter Tarif ergänzt. Bei der Abrechnung müssen Sie beide Versicherer informieren; diese stimmen ihre Erstattung untereinander ab.
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Häufiger Fehler
Zwei Tarife bedeuten auch doppelte Beiträge und meist doppelte Wartezeiten und Begrenzungen. Oft ist ein einzelner, guter Tarif günstiger und einfacher.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.