Der Erstattungssatz beschreibt, wie viel der Versicherer von Ihrer Zahnarztrechnung übernimmt. Gleich klingende Prozentangaben können je nach Erstattungsmethode zu sehr unterschiedlichen Beträgen führen.
Die wichtigsten Erstattungsmethoden
- Prozent vom Rechnungsbetrag inklusive Kassenleistung: Kasse und Versicherer zahlen zusammen zum Beispiel 90 Prozent.
- Prozent vom Restbetrag: Der Versicherer zahlt einen Anteil dessen, was nach der Kasse übrig bleibt.
- Aufstockung des Festzuschusses: Der Versicherer verdoppelt oder verdreifacht den Kassenzuschuss – bei hochwertigem Zahnersatz bleibt oft viel übrig.
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Rechenbeispiel
Rechnung 2.000 Euro, Festzuschuss 600 Euro. Bei 90 Prozent inklusive Kassenleistung zahlt der Versicherer 1.200 Euro, Ihr Eigenanteil liegt bei 200 Euro. Bei 80 Prozent vom Restbetrag sind es 1.120 Euro, und Ihnen bleiben 280 Euro. Bei einem verdoppelten Festzuschuss erhalten Sie nur 600 Euro und zahlen 800 Euro selbst.
Allgemeine Information, keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Einzelberatung. Maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan, Ihre Krankenkasse und die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs.